Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Behandlung von Patienten mittels intravitrealer Medikamenteneingabe von VEGF-Hemmern (IVI) in Schleswig-Holstein und Hamburg
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Die AOK NordWest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen (nachfolgend Managementgesellschaften) Versorgungsverträge nach § 140a SGB V zur Übernahme von Management- bzw. Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung zur Durchführung von intravitrealer Medikamenteneingabe (IVI) in Schleswig-Holstein und Hamburg zu schließen. Die Managementgesellschaften ermöglichen die operative Versorgung in Schleswig-Holstein und Hamburg nach Maßgabe des anliegenden Vertrags, indem sie teilnahmeberechtigten Fachärzten für Augenheilkunde über das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrags informieren und zur Sicherstellung der nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Beitrittserklärungen der ärztlichen Leistungserbringer einholen, die Teilnahmevoraussetzungen prüfen sowie die Abrechnungen mit der AOK NordWest vornehmen und die Qualitätssicherung organisieren.
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