Noch 31 Tage

Walporzheimer Straße - Baugrunderkundungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Wiederherstellung des Straßenkörpers und der Kanäle in der Walporzheimer Straße und Franz-Wenzel-Straße in Bad Neuenahr-Ahrweiler -- Der Straßenkörper und die Kanäle in der "Walporzheimer Straße" in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden bei der Flutkatastrophe am 14/15.07.2021 stark beschädigt und müssen wiederhergestellt werden. In der "Walporzheimer Straße" ist ebenfalls ein Kanalneubau geplant. Bauherr des Sammelkanals ist der Abwasserzweckverband Untere Ahr (AZV), der eine Kläranlage in Sinzig und eine in Remagen betreibt, sein Einleitgebiet erweitert und in Zukunft ebenfalls Abwasser aus der Verbandsgemeinde Altenahr in seinen Prozess einleiten wird. Die Verlegung des Sammelkanals ist in mehreren Metern Tiefe in geschlossener Bauweise vorgesehen. Aus diesem Grund werden entlang der Walporzheimer Straße sowie der Franz-Wenzel-Straße ausreichend tiefe Erkundungen zur Ermittlung der Baugrundverhältnisse im Bereich der Vortriebsachse sowie für den Baugrubenverbau benötigt. Ferner werden Angaben zur Erneuerung des Straßenkörpers benötigt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Abgabefrist
10.08.26
Öffnung
10.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Sinzig, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
sinzig-azv@bieteranfrage.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. 3.) Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen (Bescheinigung der Versicherung beifügen). Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • --- 1.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre hervorgeht
    • --- 2.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
  • Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist. Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie sich auf vergleichbare Bauwerke und Bautrassen-Erkundungen ähnlichen Umfangs mit vollständiger Berichterstellung im Leistungsbild "Geotechnik" beziehen. Die Vergleichbarkeit ist im Rahmen der Beschreibung der Maßnahme (Angaben zum Leistungsumfang, Honorar, Bearbeitungszeitraum, etc.) kurz darzulegen.

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Eignungskriterien287 KB16 Seiten
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