Frist abgelaufen

Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken

Auftraggeber
Veröffentlicht
27.06.2025
Angebotsfrist
05.08.2025
Ausgeschrieben werden Winterdienstaufgaben (Schneeräumung und Glättebeseitigung) auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fußgängerbrücken sowie in Fußgängertunnels. Für diese Arbeiten gelten die Vorschriften der Leistungsbeschreibung. Es werden grundsätzlich nur komplette Winterdienstleistungen, d. h. Schneeräumung, Glättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten (oder nach Anweisung des AG) vergeben. Die Leistung ist aufgeteilt in 9 Lose.
Vergabeunterlagen
9 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
27.06.25
Fragenfrist
31.07.25
Abgabefrist
05.08.25
Öffnung
05.08.25
Vertragsbeginn
01.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
920.765 €
Erfüllungsort
Gera, Deutschland
E-Mail
vergabe@gera.de
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Telefon
+493658381120
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Website
https://www.gera.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Lose (9)

Konzeptvorlage156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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