Frist abgelaufen

Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek (II)

Die Angebotsfrist ist am 04. Juni 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mindestens 1 Gb/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs- Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweiligen gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. 13 Der für das jeweilige Los ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. 14 Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
29.04.26
Teilnahmefrist
04.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Flintbek, Deutschland
E-Mail
info@amt-eidertal.de
Telefon
0434772010
Website
https://www.amt-eidertal.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Kriterium EK-I

    • Wirksame Gründung, Handelsregister:
    • Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit
    • erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eigenerklärung/Nachweis BA1: Registerangaben: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens.
    • Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der
    • Eintragung.
  • Kriterium EK-II

    • Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eigenerklärung/Nachweis BA2: Erlaubtheit/ Berufsregister: Eigenerklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit
    • dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder
    • Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.
  • EK-III

    • Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und
    • Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr und für Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr betragen. Die Summen müssen unabhängig voneinander zur
    • Verfügung stehen. Falls der Versicherungsschutz nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, muss eine Anpassung für den Auftragsfall durch
    • den Versicherer verbindlich zugesagt sein und dies mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden. Eigenerklärung/Nachweis WL1:
    • Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz die o.a. Mindestanforderungen der Höhe nach nicht erfüllt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines
    • Maklers!) einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den bzw. die geforderten Beträge zu erhöhen.
  • EK-IV

    • Höhe Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Mindestanforderung: Der jährliche Gesamtumsatz muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 000 000 EUR (netto) betragen haben
    • falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht, in dem verfügbaren Zeitraum. Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • EK-V

    • Finanzielle Situation und Stabilität: Das Unternehmen muss nach seiner Bonität finanziell hinreichend stabil und leistungsfähig sein, um die Investitionen in die aktive Technik und den Betrieb durchführen zu können. Es darf kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) sein. Es darf kein Unternehmen sein, welches einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist (vgl. § 3 Abs. 3 Gigabit-Rahmenregelung). Eigenerklärung /Nachweise: WL3 Finanzielle Situation. Bankerklärung oder Rating: Eigenerklärung, dass das Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im o.a. Sinn ist und keines, welches einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen ist. Ferner Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei über ein Kreditrating (z.B. Creditreform, Rating-Agentur) – eine dieser Erklärungen
    • (Bankerklärung oder Rating) ist möglichst vorzulegen, nur auf besondere Anforderung zwingend.
  • EK-VI

    • Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren verfügen. Als vergleichbar werden Leistungen bei durchgeführten Gigabit- oder NGA-Breitbandnetzausbauprojekten angesehen, die Netzplanung, Netzausbau, Netzbetrieb und das Angebot von Diensten für Endkunden (selbst oder die Ermöglichung des Angebots durch Dritte) umfassen. Mindestanforderung ist eine Referenz mit abgeschlossenem Bau und laufendem Betrieb von mindestens 200 FTTB/H-Hausanschlüssen in
    • einem Ausbauprojekt (wobei mindestens Teile der Leistungen im Referenzzeitraum erbracht sein müssen). Zudem müssen sich die
    • kumulierten Baukosten der angegebenen Referenzprojekte auf mindestens 3 000 000 EUR (brutto) belaufen haben. Eigenerklärung: TL1:
    • Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen. Angaben zur Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (Planung, Ausbau, Betrieb, Diensteangebot) Auftragswert, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art des Netzes, Zahl der Gebäudeanschlüsse,.ggf. Nachunternehmereinsatz.

Zuschlagskriterien

  • Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke)

    • Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke): Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der
    • Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
  • Zeitplan

    • Zeitplan: Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der
    • aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in
    • angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen
    • Zeitplänen.
  • Qualität des Service- und Vertriebskonzepts.: Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).

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Lose (3)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB32 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
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