Frist abgelaufen

WLAN ÖPNV - Betrieb, Wartung, Hotline

Die Angebotsfrist ist am 16. Mai 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
16.04.2024
Angebotsfrist
Gegenstand dieses Wartungsvertrages ist der Betrieb sowie Wartung und Hotline für alle vereinbarten Systemkomponenten im ÖPNV gemäß des Leistungsverzeichnisses.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.04.24
Teilnahmefrist
16.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
München, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon
08921762411

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 8) Referenzen

    • Es müssen je Kriterium mindestens 2, jedoch maximal 5 Referenzen abgegeben werden. Die Nicht-Erfüllung der Mindestanzahl an Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
    • - Betrieb im ÖPNV, die solche WLAN Infrastrukturen betreiben.
    • - Netmodule Referenzen in den Bereichen Router und Bahnen.
    • - LANCOM Referenzen für den Betrieb von öffentlichem WLAN.
  • 1) Darstellung des Unternehmens: Darstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben: — Firmenprofil, — Unternehmensgröße (Sitz, Niederlassungen, …), — Personalbestand insgesamt, — Geschäftsstruktur – vollständige und detaillierte Eignerstruktur der gesamten Unternehmens- / Konzerngesellschaft.

  • 2) Nachweis über den Eintrag in einer Handwerksrolle: Nachweis über den Eintrag in einer Handwerksrolle (Kopie nicht älter als 6 Monate, Kopie) ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieteransässig ist.

  • 3) Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen

    • Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“), dass kein Ausschlussgrund entsprechend § 123 Abs. 1 und 4 GWB vorliegt. Alternativ zur Eigenerklärung auf dem Formblatt kann der Bewerber zum Nachweis entsprechend § 123 Abs. 1 GWB einen Bundeszentralregisterauszug (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO
    • Führungszeugnis ist nicht ausreichend!) bzw. mehrere Bundeszentralregisterauszüge der Personen, die zur Geschäftsführung berufen sind oder Handlungsvollmacht besitzen einreichen. Der Stichtag der Bundeszentralregisterauszüge darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Der Nachweis entsprechend § 123 Abs. 4 GWB ist in diesem Fall separat zu erbringen. Ausländische Unternehmen haben ggf. vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes indeutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die Eigenerklärung in Bezug auf ausländische den in§ 123 Abs. 1 GWB vergleichbare Strafnormen abzugeben.
  • 4) Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt zu gesetzlichen Regelungen: Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der-Vergabeplattform „subreport ELViS“), dass: — das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegengeltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, — das Unternehmen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält (sofern die Leistungserbringung innerhalb Deutschlands erfolgt bzw. das Unternehmen in Deutschland ansässig ist), — das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat, — das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, — das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat, — das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

  • 5) Eigenerklärung Sanktionsmaßnahmen Russland: Erklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“),gemäß Verordnung (EU) 2022/576.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB16 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB12 Seiten
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