Frist abgelaufen

Wohnungsbau Haardtstraße - Tischlerarbeiten, Innentüren

Die Angebotsfrist ist am 12. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. Juli 2024

  • Schreinerei Bösherz GmbH, Landau
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Auftraggeber
Veröffentlicht
02.05.2024
Angebotsfrist
12.06.2024
Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz Tischlerarbeiten - Innentüren

Zeitplan

Veröffentlichung
02.05.24
Abgabefrist
12.06.24
Öffnung
12.06.24
Vertragsbeginn
04.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landau in der Pfalz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentrale-vergabestelle@landau.de
Telefon
+496341133022
Website
https://www.landau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs)

    • - Angaben zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister, Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
    • - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
    • Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
    • - gültige Gewerbeanmeldung, gültiger Handelsregisterauszug und gültige Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
  • Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs)

    • - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
    • - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen*)
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (ist kein Eignungsnachweis)
    • *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
  • Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs) - Angaben zu erbrachten Leistungen Referenzen), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen

    • - drei Referenzerklärungen nach Formblatt 444 ZVS als Eigenerklärungen
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Zuschlagskriterien

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Vergabeunterlagen

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
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