Frist abgelaufen

Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz, Metallbau - Innentüren

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Zuschlag erteilt am 10. Juli 2024

  • Reco GmbH, St. Wendel
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Auftraggeber
Veröffentlicht
03.05.2024
Angebotsfrist
12.06.2024
Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz, Metallbau - Innentüren

Zeitplan

Veröffentlichung
03.05.24
Abgabefrist
12.06.24
Öffnung
12.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landau in der Pfalz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentrale-vergabestelle@landau.de
Telefon
+49 6341-13-3022
Website
https://www.landau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs)

    • - Angaben zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister, Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
    • - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
    • Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
    • - gültige Gewerbeanmeldung, gültiger Handelsregisterauszug und gültige Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen.
    • Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
    • Zu NU:
    • Der Auftragswert ist Teil eines Gesamtauftragswertes > EU-Schwellenwert.
  • Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs)

    • - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
    • - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen*)
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (ist kein Eignungsnachweis)
    • *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen.
    • Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
  • Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben

    • - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs)
    • - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren)
    • - Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
    • Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
    • - drei Referenzerklärungen nach Formblatt 444 ZVS als Eigenerklärungen
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein. Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
    • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen.
    • Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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