Es wird die Vorbereitung und der Erwerb des Ausbildungsabschlusses "Fachinformatiker/in FR Digitale Vernetzung" gem. Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (Fachinformatikerausbildungsverordnung- FIAusbV) vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S.250), in der geltenden Fassung, angestrebt. In einer Gruppe von maximal 20 Soldatinnen und Soldaten soll der / die Auftragnehmer/in (AN) die Gruppe in Vollzeit auf die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock vorbereiten. Zum Leistungsumfang zählen auch die Vorbereitungen auf mögliche Wiederholungsprüfungen durch den AN. Dies gilt für alle angefangenen Maßnahmen auch über das Vertragsende hinaus.
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