Zuschlag erteilt am 16. Juni 2025
Veröffentlichung 17.04.25 | Fragenfrist 18.04.25 | Abgabefrist 30.04.25 | Öffnung 30.04.25 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
3 geeignete Referenzen - welche mindestens zwei Maximalversorger (Universitätsklinika) und ein weiteres Krankenhaus beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert. Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Qualität (Leistungsbeschreibung/Technische Anforderungen): Zur Beurteilung des für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriteriums Qualität erfolgt eine Bewertung anhand der in der Leistungsbeschreibung definierten "Wertungsfragen" durch die Sana Einkauf & Logistik GmbH, der EK-UNICO und/oder einem Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH oder der EK-UNICO GmbH. Die Wertungsfragen wurden je Position definiert, sofern Wertungsfragen mit "Ja" beantwortet werden können, erhalten die Bieter hierfür einen Punkt, sofern die Wertungsfragen mit "Nein" beantwortet werden müssen, erhalten die Bieter hierfür null Punkte (0). Soweit die Wertungsfragen nach Punkten gestaffelt sind, erhält der Bieter nach entsprechender Beantwortung der Wertungsfrage die Punkte nach der angegebenen Staffelung, sofern die Wertungsfrage nicht beantwortet wird, erhält der Bieter hierfür null Punkte (0). Im Rahmen der Qualitätsbewertung erfolgt die Bewertung der angebotenen Produkte auf Basis der in der Leistungsbeschreibung definierten Wertungsfragen. Ungewichtet können maximal 433 Punkte erreicht werden. Der Bieter garantiert, im Falle eines Zuschlages, die Artikel in der Qualität "inkl. der in den Wertungsfragen mit Ja oder der jeweiligen beantworteten Eigenschaften" zu liefern. Sofern ein Mitgliedshaus der EK-UNICO GmbH und/oder ein Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH im Rahmen der Einzelauftragsvergabe eine eigene Wertung der Qualität durchführen möchte, gilt folgendes: Die Einrichtungen haben die Möglichkeit die Wertung der Qualität anhand Ihrer individuellen Gewichtung (Teil A 01 Auftraggeber der Vergabeunterlagen) vorzunehmen. Die Wertung der Qualität erfolgt auch anhand der Wertungsfragen, nur die Gewichtung kann je Einrichtung im Rahmen der Einzelauftragsvergabe variieren. Darüber hinaus erklärt sich der Bieter mit Abgabe seines Angebotes bereit, dem Auftraggeber bei Bedarf nach Aufforderung innerhalb von 30 Werktagen, die in der Produktbeschreibung angebotenen Leistungsgegenstände für eine kostenfreie Teststellung bereitzustellen. Die Teststellung dient zur Überprüfung und Wertung der Gebrauchsqualität und Funktionalität des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes. Die im Rahmen der Teststellung übermittelten Geräte gehen nicht in den Besitz der Einrichtung über.
Qualität des Konzepts "Servicequalität": Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Außendienstes 2. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Innendienstes 3. Beratung 4. Reklamationsbearbeitung 5. Umstellungsunterstützung und -begleitung Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet.
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