Veröffentlichung 31.10.25 | Teilnahmefrist 01.12.25 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen bzw. eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP. / Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP entsprechend.
Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 7.000.000,- EUR pro Jahr betragen.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der für die koordinierende Gesamtplanung vorgesehener federführende / koordinierende Gesamtprojektleiter (GPL), - der im jeweiligen Leistungsbild / -bereich verantwortliche Projektleiter / Planer - der im jeweiligen Leistungsbild / -bereich für die Objektüberwachung / Bauleitung vorgesehene Verantwortliche (verantwortlicher Bauleiter) Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der federführende / koordinierende Gesamtprojektleiter (GPL) muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in einer der ausgeschriebenen Fachrichtungen (Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Ausrüstung) und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Die im Leistungsbild Hochbauplanung und Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Versorgungstechnik) vorgesehenen Projektleiter und Objektüberwacher müssen jeweils eine fachbezogene, abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) und eine Berufserfahrung in der jeweiligen Fachrichtung von mind. 5 Jahren nachweisen. Der jeweilige Objektüberwacher hat eine 5-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss in der jeweiligen Fachrichtung nachzuweisen. Der federführende Fachplaner Tragwerksplanung muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) Fachrichtung Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in diese Fachrichtung nachweisen. In den Leitungsbildern der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektrotechnik), der Anlagengruppe 7 (Küchenplanung) und der Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) ist für den federführenden Fachplaner und den federführenden Objektüberwacher jeweils eine Berufserfahrung von mind. 10 Jahren nachzuweisen. Für den federführenden Objektüberwacher der Anlagengruppen 4 und 6 (Elektrotechnik), der Anlagengruppe 7 (Küchentechnik) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) ist eine 10-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachzuweisen. Der federführende Objektüberwacher der Anlagengruppe 5 muss eine 5-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachweisen Der Koordinator Energiemanagement muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Technische Ausrüstung (Elektro,- Versorgungs- oder Energietechnik) und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der federführende Fachplaner und Objektüberwacher für den Brandschutz muss eine 5-jährige Berufserfahrung und eine 5-Jährige Baustellenpraxis in dieser Fachrichtung nachweisen.
Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben
Zuschlagskriterien
Vorstellung des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Personenbezogene Referenzen der federführeden Fachplaner, sowie des Koordinators Energiemanagement: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Energiekonzept (das Energiekonzept ist mit dem Angebot und der Präsentation einzureichen und ist im Verhandlungsgespräch vorzustellen und zu erläutern): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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