Frist abgelaufen

Zielunterbringung BAAINBw - 1. BA / Gneisenau-Kaserne, Koblenz; Generalplaner

Die Angebotsfrist ist am 01. Dezember 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Für die Maßnahme Zielunterbringung BAAINBw in der Bundeswehrliegenschaft Gneisenau Koblenz, 1. BA ist für die Planung und Ausführung die Leistung eines Generalplaners erforderlich. Der Auftrag umfasst die Generalplanung für die Erstellung der Neubauten inkl. Verbindungsgänge als auch die Medienerschließung für die Elektrotechnik, für die Verkehrs- und Außenanlagen sowie die Errichtung einer PV Anlage, die Herstellung von Schlüsselverwahrgelassen u. eines Schließsystems des 1. Bauabschnitts. Hinsichtlich einer schnellen Umsetzung der Baumaßnahme sind die Bauleistungen mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und Ausschreibungsplanung umzusetzen. Folgende Leistungsbilder sind zu erbringen: - Übergeordnete Leistungspflichten Generalplaner: allgemeine Grundleistungen in den Leistungsstufen 1-5, ergänzt durch besondere Leistungen der Leistungsstufen 1-5 in Anlehnung an HOAI und die fachspezifischen Leistungsteile: - Objektplanung Gebäude, : allgemeine Grundleistungen in den Leistungsstufen 1-5, ergänzt durch besondere Leistungen der Leistungsstufen 1-5 in Anlehnung an HOAI sowie Fachplanungs- und Beratungsleistungen: - Bauakustik: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3 (in Teilen), ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1, 4 u. 5 in Anlehnung an HOAI u. AHO Nr. 44 - Raumakustik: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3 (in Teilen), ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1, 4 u. 5 in Anlehnung an HOAI u. AHO Nr. 44 - Fachplanung Technische Ausrüstung, AnlGr. 1-3 u. 7 Versorgungstechnik inkl. Küchentechnik: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3 (in Teilen), ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1, 4 u. 5 in Anlehnung an HOAI - Koordination des Energiemanagements - AnlGr. 4-6 Elektrotechnik inkl. PV-Anlage, SVS u. Schließanlage: inkl. PV-Anlage, SVS u. Schließanlage: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3, Leistungsstufe 3, Leistungsphase 6, Leistungsstufe 4, Leistungsphase 8, ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1 u. 4 in Anlehnung an HOAI - AnlGr. 8 Gebäudeautomation/GTL: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3, Leistungsstufe 2, Leistungsphase 5, Leistungsstufe 3, Leistungsphasen 6 u. 7, Leistungsstufe 4, Leistungsphase 8, ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1-4 bzw. 5 in Anlehnung an HOAI - Tragwerksplanung: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3, ergänzt durch besondere Leistungen in der Leistungsstufe 1 in Anlehnung an HOAI - Wärmeschutz und Energiebilanzierung.: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 u. 3, und Leistungsstufe 5, ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1, 2 u. 4 in Anlehnung an HOAI u. AHO Nr. 23 und sonstige Leistungen: - Brandschutz: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 3 u. 4, Leistungsstufe 2, Leistungsphase 5, Leistungsstufe 4, Leistungsphase 8 ergänzt durch besondere Leistungen in den Leistungsstufen 1-4 in Anlehnung an AHO Nr. 17 - Baubiologie und Ökobilanz: Allgemeine Grundleistungen in der Leistungsstufe 1, Leistungsphasen 2 - 4, Leistungsstufe 2, Leistungsphase 5, Leistungsstufe 4, Leistungsphase 8 ergänzt durch besondere Leistungen in der Leistungsstufe 4 in Anlehnung an HOAI Die für den 1. Bauabschnitt notwendige Infrastruktur wie Straßen, Stellplätze, Außenanlagen, Ver- und Entsorgungssysteme (ausgenommen Elektrotechnik), usw. sind nicht Bestandteil dieses Planungsauftrages. Ebenso nicht Bestandteil dieses Planungsauftrages ist der Rückbau der Bestandsinfrastruktur und die Gründung der Neubauten bis Unterkante Sauberkeitsschicht. Diese werden durch Dritte geplant.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.10.25
Teilnahmefrist
01.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Diez, Deutschland
Vertragslaufzeit
63 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen bzw. eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 64 ff. LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP. / Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gelten §§ 64 ff. LBauO RLP entsprechend.

  • Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer objektbezogenen Einzelversicherung mit Darstellung der abgedeckten Leistungsbilder oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer objektbezogenen Einzelversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Objektbezogene Einzelversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 18,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 7.000.000,- EUR pro Jahr betragen.

  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der für die koordinierende Gesamtplanung vorgesehener federführende / koordinierende Gesamtprojektleiter (GPL), - der im jeweiligen Leistungsbild / -bereich verantwortliche Projektleiter / Planer - der im jeweiligen Leistungsbild / -bereich für die Objektüberwachung / Bauleitung vorgesehene Verantwortliche (verantwortlicher Bauleiter) Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der federführende / koordinierende Gesamtprojektleiter (GPL) muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in einer der ausgeschriebenen Fachrichtungen (Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Ausrüstung) und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Die im Leistungsbild Hochbauplanung und Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Versorgungstechnik) vorgesehenen Projektleiter und Objektüberwacher müssen jeweils eine fachbezogene, abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) und eine Berufserfahrung in der jeweiligen Fachrichtung von mind. 5 Jahren nachweisen. Der jeweilige Objektüberwacher hat eine 5-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss in der jeweiligen Fachrichtung nachzuweisen. Der federführende Fachplaner Tragwerksplanung muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) Fachrichtung Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in diese Fachrichtung nachweisen. In den Leitungsbildern der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektrotechnik), der Anlagengruppe 7 (Küchenplanung) und der Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) ist für den federführenden Fachplaner und den federführenden Objektüberwacher jeweils eine Berufserfahrung von mind. 10 Jahren nachzuweisen. Für den federführenden Objektüberwacher der Anlagengruppen 4 und 6 (Elektrotechnik), der Anlagengruppe 7 (Küchentechnik) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) ist eine 10-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachzuweisen. Der federführende Objektüberwacher der Anlagengruppe 5 muss eine 5-jährige Baustellenpraxis nach Studienabschluss nachweisen Der Koordinator Energiemanagement muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Technische Ausrüstung (Elektro,- Versorgungs- oder Energietechnik) und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der federführende Fachplaner und Objektüberwacher für den Brandschutz muss eine 5-jährige Berufserfahrung und eine 5-Jährige Baustellenpraxis in dieser Fachrichtung nachweisen.

  • Für den Bewerber (Unternehmen/Büro) / die Bewerbergemeinschaft, sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben

    • a) Bezeichnung der Baumaßnahme, b) Kurze Beschreibung der Maßnahme c) Auftraggeber mit Name und Anschrift, d) Art der Maßnahme, e) Nutzungsart der Maßnahme / des Gebäudes, f) Anzahl der Vollgeschosse g) Nutzungsfläche (NUF 1-6 nach DIN 277), h) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone), i) erbrachte Leistungsphasen, j) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, k) Bearbeitete Anlagengruppen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Für den Bewerber / das Unternehmen sind Referenzen im jeweiligen Leistungsbild /-Bereich über vergleichbare Leistungen mit folgenden Merkmalen nachzuweisen: Wertungskriterium 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume: Mind. 3 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2-8 § 34 HOAI) für den Neubau / Umbau / Modernisierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, eines Konferenzgebäudes oder eines Unterkunftsgebäudes mit mind. 1000 qm Nutzungsfläche (NUF 1-6)
    • Anzahl der Vollgeschosse: mind. 3
    • Schwierigkeitsgrad: Honorarzone III nach § 35 HOAI. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 2 nach dem 01.10.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. Wertungskriterium 2 - Fachplanung Technische Ausrüstung: Mind. 3 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2-6, 8 § 55 HOAI) für den Neubau / Umbau / Modernisierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, eines Küchengebäudes, eines Konferenzgebäudes oder eines Unterkunftsgebäudes mit mind. 1000 qm Nutzungsfläche (NUF 1-6)
    • Anzahl der Vollgeschosse: mind. 3
    • Schwierigkeitsgrad: Honorarzone II nach § 56 HOAI
    • Bearbeitete Anlagengruppen: 1, 2, 3, 4, 5 & 8 Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 2 nach dem 01.10.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist mind. LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.

Zuschlagskriterien

  • Vorstellung des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Personenbezogene Referenzen der federführeden Fachplaner, sowie des Koordinators Energiemanagement: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Energiekonzept (das Energiekonzept ist mit dem Angebot und der Präsentation einzureichen und ist im Verhandlungsgespräch vorzustellen und zu erläutern): Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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