Veröffentlichung 25.09.25 | Abgabefrist 30.09.31 | Öffnung 30.09.31 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- / Handelsregister
Eigenerklärung mit der Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur für die Prüfungen nach den Abschnitten 22.AA.201.1 und 22.AA.201.2 des Anhangs AA der DIN EN 60335-2-69 (Ausgabe 07-2015) zulässig. Voraussetzung für die Übernahme dieser Prüfungen ist, dass die Unterauftragnehmer über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 für die aufgeführten Prüfverfahren verfügen. Für die weiteren Prüfleistungen nach Anhang AA der DIN EN 60335-2-69 (Ausgabe 07-2015) ist der Einsatz von Unterauftragnehmern unzulässig.
Eigenerklärung Akkreditierung (oder gleichwertig): Der Bieter hat eine Erklärung zur aktuell gültigen Akkreditierung der Prüfstelle durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig ab-zugeben. Im Geltungsbereich der Akkreditierung der Prüfstelle (Anlage der Akkreditierungsurkunde) muss die Norm DIN EN 60335-2-69, Anhang AA (Ausgabe 07/2015) aufgeführt sein
Kontrolle durch die DGUV ("Audit"): Der Bieter hat eine Erklärung über die erfolgreiche Durchführung der Kontrolle durch die DGUV abzugeben. Das Ergebnis der Kontrolle lautet, dass die Aufnahme der Prüfergebnisse dieser Prüfstelle in die Positivliste erfolgen kann. Ein gültiger Nachweis der Kontrolle durch die DGUV ("Auditbericht" mit positiver Bewertung, nicht älter als 5 Jahre) ist in Kopie beizufügen.
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