Kommunen, Feuerwehren, Stadtwerke und Landesbehörden beschaffen laufend Fahrzeuge, von Kehrmaschinen und Winterdienst-Lkw über Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge bis zu kommunalen E-Flotten. Vergeben wird meist als Lieferauftrag oder Rahmenvereinbarung mit Abruf über die Laufzeit. Hier finden Sie aktuelle Beschaffungen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Fahrzeuge-Vergaben veröffentlicht haben.
Beschaffung von Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeugen und Geräteträgern für Bauhöfe und Stadtreinigung
Löschgruppen-, Dreh- und Rettungswagen für Feuerwehren und Rettungsdienste nach einschlägigen Normen
Aufbau kommunaler E-Flotten samt Ladeinfrastruktur im Rahmen der Beschaffung sauberer Fahrzeuge
Beschaffung von Pritschenwagen, Kastenwagen und Transportern für Verwaltungen und Betriebshöfe
Bei Fahrzeugen beschaffen öffentliche Auftraggeber Fahrzeuge als Kaufgegenstand, vom Dienstwagen und Transporter über Kommunalfahrzeuge wie Kehrmaschinen und Winterdienstgeräte bis zu Bussen, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen. Vergeben wird die Lieferleistung von Kommunen, Bauhöfen, Verkehrsbetrieben und Rettungsdiensten. Wegen der Auftragswerte liegen viele Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts und laufen nach VgV, unterhalb nach UVgO. Serienfahrzeuge werden häufig als öffentliche Ausschreibung vergeben, technisch anspruchsvolle Sonderfahrzeuge dagegen im Verhandlungsverfahren, weil Aufbau und Ausstattung abgestimmt werden müssen. Bei wiederkehrendem Bedarf entstehen Rahmenvereinbarungen mit Abruf einzelner Fahrzeuge. Grundlage ist eine detaillierte technische Leistungsbeschreibung. Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot, das neben dem Kaufpreis Ausstattung, Lieferzeit und Folgekosten berücksichtigt.
Der Fahrzeugkauf ist eine Lieferleistung und wird nach VgV, unterhalb des Schwellenwerts nach UVgO vergeben; die VOB/A greift nicht. Zentral ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, mit dem Deutschland die Clean Vehicles Directive umsetzt und für viele Fahrzeugbeschaffungen verbindliche Mindestquoten an emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen vorschreibt. Fahrzeuge müssen die EG-Typgenehmigung und die geltenden Abgasnormen erfüllen, Sonderfahrzeuge zusätzlich einschlägige DIN- und EN-Normen, etwa für Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeuge. Bieter weisen ihre Eignung über Referenzen, eine gesicherte Ersatzteilversorgung und ein Werkstattnetz für Wartung und Garantie nach. Gewertet wird regelmäßig nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei Anschaffungspreis, Lebenszykluskosten, Verbrauch und Emissionen sowie Liefer- und Servicebedingungen in die Bewertung einfließen, oft ergänzt um die Berücksichtigung externer Umweltkosten.
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Fahrzeuge beschaffen Kommunen und ihre Bauhöfe, Feuerwehren, Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Landes- und Bundesbehörden. Da es sich um Lieferaufträge handelt, richtet sich die Vergabe nach VgV oder UVgO mit Leistungsverzeichnis und technischen Mindestanforderungen.
Beides ist üblich. Einzelne Spezialfahrzeuge werden gesondert ausgeschrieben, Serienfahrzeuge dagegen oft über Rahmenvereinbarungen mit Abrufen über mehrere Jahre, teils über zentrale Beschaffungsstellen.
Neben Preis und technischen Anforderungen zählen zunehmend Lebenszykluskosten und Emissionen. Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (Umsetzung der Clean Vehicles Directive) gibt Mindestquoten für emissionsarme Fahrzeuge vor.
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