Grünflächenämter, Kommunen, Friedhofsverwaltungen und Wohnungsgesellschaften schreiben Baumpflege aus, um ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Gefragt sind Kronenpflege, Totholzentfernung, Kronensicherungen und die regelmäßige Baumkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie. Als Fachbetrieb sichern Sie sich planbare Aufträge mit oft mehrjährigen Rahmenverträgen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Baumpflege-Vergaben veröffentlicht haben.
Fachgerechter Schnitt zur Erhaltung von Vitalität, Aufbau und Lichtraumprofil an Straßen- und Parkbäumen
Beseitigung abgestorbener Äste zur Wahrung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum
Regelmäßige Sichtkontrolle und Dokumentation des Baumbestands als Grundlage der Verkehrssicherungspflicht
Einbau dynamischer oder statischer Sicherungssysteme zur Erhaltung bruchgefährdeter Bäume
Baumpflege umfasst den fachgerechten Erhalt des öffentlichen Baumbestands, etwa Kronenpflege, Totholzentfernung, Erhaltungs- und Aufbauschnitt, Kroneneinkürzung sowie die regelmäßige Baumkontrolle und Pflege des Baumkatasters. Auftraggeber sind vor allem kommunale Grünflächenämter, Wohnungsbaugesellschaften und Liegenschaftsverwaltungen mit größerem Baumbestand. Weil diese Leistungen jährlich wiederkehren, werden sie meist als mehrjährige Rahmenvereinbarungen vergeben, oft nach Stadtbezirken oder Straßenzügen in Lose geteilt. Vergaberechtlich gilt oberhalb der Schwelle die VgV, darunter die UVgO. Nach der Bekanntmachung reichen Bieter Angebote auf Basis einer Baumliste oder Leistungsbeschreibung mit Pflegeklassen ein, es folgen Eignungsprüfung und Zuschlag. Anders als bei der reinen Fällung steht hier der langfristige Erhalt der Bäume im Vordergrund.
Baumpflege wird als Dienstleistung nach VgV oder UVgO vergeben. Fachlich maßgeblich sind die ZTV-Baumpflege als anerkannte technische Regel für Pflegeschnitte sowie die FLL-Baumkontrollrichtlinie für die Verkehrssicherheitskontrolle. Für die Arbeitssicherheit gilt die DGUV-Vorschrift zu Baumarbeiten. Anbieter belegen ihre Eignung über qualifiziertes Personal, etwa den Fachagrarwirt Baumpflege oder Abschlüsse als European Tree Worker und European Tree Technician, sowie über den Nachweis der Seilklettertechnik SKT für Arbeiten in der Krone. Verlangt werden zudem Referenzen vergleichbarer Pflegeaufträge, geeignete Ausrüstung und ein Nachweis der Betriebshaftpflicht. Bei der Wertung zählt häufiger als bei Fällungen das Preis-Leistungs-Verhältnis, weil fachgerechte Schnittführung und Baumansprache über den Erhalt der Bäume entscheiden.
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Ausgeschrieben werden Kronenpflege, Totholzbeseitigung, Jungbaumerziehung, Kronensicherungen sowie die Kontrolle und Katasterpflege des Baumbestands. Viele Kommunen bündeln diese Leistungen in Rahmenverträgen über mehrere Jahre und teilen sie in Lose nach Stadtbezirken auf.
Häufig verlangt werden der European Tree Worker oder der Fachagrarwirt Baumpflege, bei Kletterarbeiten der SKT-Nachweis. Dazu kommen Referenzen, Betriebshaftpflicht und teils die Zertifizierung als anerkannter Baumpflegebetrieb.
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie sieht je nach Alter, Zustand und Standort eine ein- bis zweimalige Regelkontrolle pro Jahr vor. Öffentliche Auftraggeber schreiben diese Kontrollen oft getrennt von der eigentlichen Pflege aus.
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