Landesforstverwaltungen, Kommunalwälder und Wasserwirtschaftsverbände schreiben Forstarbeiten rund um Waldpflege und Aufforstung aus. Dazu zählen Kulturbegründung durch Pflanzung, Jungbestandspflege, Forstwegebau und Wildschutzzäune. Die Vergabe erfolgt häufig als Rahmenvertrag mit Losen je Revier oder Forstbetriebsbezirk.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Forstarbeiten-Vergaben veröffentlicht haben.
Pflanzung standortgerechter Baumarten zur Wiederbewaldung und zum klimastabilen Waldumbau
Pflege- und Auslesearbeiten in jungen Beständen zur Steuerung von Mischung und Qualität
Neubau und Instandsetzung von Waldwegen zur Erschließung für Ernte und Bewirtschaftung
Errichtung von Kulturzäunen und Einzelschutz gegen Verbiss auf Verjüngungsflächen
Forstarbeiten umfassen ein breites Leistungsspektrum jenseits der reinen Holzernte, etwa Aufforstung und Bestandsbegründung durch Pflanzung und Saat, Kultur- und Jungbestandspflege, Freischneiden, Zaunbau zum Wildschutz sowie die Unterhaltung von Waldwegen. Auftraggeber sind Landesforstverwaltungen, Forstbetriebe, Kommunen und Waldbesitzervereinigungen. Diese Dienstleistungen werden oberhalb der EU-Schwellenwerte nach VgV, darunter nach UVgO vergeben. Wegen der Saisonabhängigkeit von Pflanzung und Pflege sind Rahmenvereinbarungen und eine Aufteilung in Lose nach Revieren oder Maßnahmenart verbreitet. Die Leistungsbeschreibung nennt Flächen, Pflanzenzahlen, Baumarten und Pflegegänge. Nach der Bekanntmachung folgen Angebotsphase, Eignungsprüfung und Zuschlag, häufig mit flexiblen Abrufen, die sich an Witterung und Vegetationsverlauf orientieren.
Forstarbeiten werden als Dienstleistung nach VgV oder UVgO vergeben. Anbieter belegen ihre Eignung über forstlich ausgebildetes Personal, über Referenzen vergleichbarer Pflanz-, Pflege- oder Wegebaumaßnahmen und über eine geeignete Geräteausstattung. Bei motormanuellen Arbeiten sind die Motorsägen- und Freischneiderqualifikation nach den DGUV-Vorgaben sowie ein Nachweis der Betriebshaftpflicht üblich. Bei Pflanzungen verlangen Auftraggeber die Verwendung von zugelassenem Vermehrungsgut nach dem Forstvermehrungsgutgesetz mit Herkunftsnachweis. Das RAL-Gütezeichen für forstliche Dienstleistungen kann die Fachkunde untermauern. Der Zuschlag erfolgt überwiegend über den Preis je Fläche oder Stück, bei anspruchsvollen Kulturbegründungen fließen zusätzlich Anwuchsgarantien, Ausführungsqualität und Terminsicherheit in die Wertung ein.
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Erfasst sind alle waldbaulichen Arbeiten abseits der reinen Holzernte, darunter Pflanzung, Nachbesserung, Läuterung, Kulturpflege, Wegeunterhaltung und Wildschutz. Auch die Bekämpfung invasiver Arten oder Renaturierungsmaßnahmen werden ausgeschrieben.
Auftraggeber sind vor allem die Landesforstverwaltungen und ihre Betriebe, kommunale Waldbesitzer, Wasserwirtschaftsverbände sowie Naturschutzstiftungen. Häufig werden Leistungen revierweise in Losen gebündelt.
Meist erfolgt die Vergabe als Dienstleistung nach UVgO oder VgV. Wiederkehrende Pflegearbeiten laufen oft über mehrjährige Rahmenverträge mit Abruf je nach Saison und Bestand.
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