Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen lagern zunehmend Teile ihrer Beschaffung aus, etwa die Vorbereitung von Vergabeunterlagen, die Verfahrensbetreuung oder den Betrieb von eProcurement-Plattformen. Ausgeschrieben werden Beratung, Verfahrensdurchführung und die Bündelung von Bedarfen. Dienstleister mit Vergaberechtskenntnis finden hier planbare Rahmenverträge.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Beschaffungsdienstleistungen-Vergaben veröffentlicht haben.
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Betreuung von Vergabeverfahren für personell knappe Ämter
Einführung und Betrieb elektronischer Vergabe- und Bestellsysteme für die Verwaltung
Zentrale Beschaffung und Rahmenverträge über kommunale Einkaufsgemeinschaften
Begleitung strittiger Verfahren, Prüfung von Angeboten und Dokumentation der Vergabeentscheidung
Beschaffungsdienstleistungen unterstützen öffentliche Auftraggeber beim Einkauf selbst. Dazu zählen die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, Ausschreibungs- und Vergabeberatung, das Betreiben von E-Vergabe- und Beschaffungsplattformen, Category-Management, Lieferantenmanagement sowie die zentrale Beschaffung über Beschaffungsstellen, die für mehrere Bedarfsträger bündeln. Auftraggeber sind Kommunen ohne eigene Vergabestelle, Ministerien, Hochschulen und öffentliche Unternehmen, die Kapazität oder Fachwissen zukaufen. Vergeben wird als Dienstleistung oberhalb des Schwellenwerts nach VgV, unterhalb nach UVgO, bei beratungsnahen Leistungen oft im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Für laufende Unterstützung sind Rahmenvereinbarungen verbreitet, aus denen einzelne Verfahren oder Beratungspakete abgerufen werden. Nach der Bekanntmachung folgen die Angebots- und Konzeptphase, bevor der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergeht.
Rechtlich handelt es sich um Dienstleistungsaufträge nach VgV und UVgO; zentrale Beschaffungsstellen handeln dabei zusätzlich nach den Regeln zur zentralen Beschaffung im GWB. Anbieter belegen ihre Eignung über Referenzen zu durchgeführten Vergabeverfahren, die Qualifikation ihrer Vergabejuristen und Einkäufer, Kenntnis der einschlägigen Vergabeordnungen und der gängigen E-Vergabe-Systeme sowie über eine Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht. Weil die Anbieter Zugang zu sensiblen Angebots- und Preisdaten erhalten, verlangen Auftraggeber verlässliche Nachweise zu Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit, teils nach ISO 27001, sowie Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Gewertet wird regelmäßig über das Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei methodisches Vorgehen, Rechtssicherheit der Verfahren, Personaleinsatz und Servicekonzept neben dem Honorar Gewicht erhalten. Der reine Preiswettbewerb tritt zurück.
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Dazu zählen die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, die Erstellung rechtssicherer Vergabeunterlagen, Markterkundungen, der Betrieb von eProcurement-Systemen sowie die Bündelung von Bedarfen mehrerer Dienststellen.
Vielen Vergabestellen fehlt es an Personal und aktueller Vergaberechtsexpertise. Externe Unterstützung senkt das Risiko von Nachprüfungsverfahren, beschleunigt Vergaben und entlastet die Fachämter bei komplexen oder EU-weiten Verfahren.
Auftraggeber verlangen nachweisbare Erfahrung mit VgV, UVgO und GWB, Referenzen zu vergleichbaren Verfahren sowie Kenntnisse gängiger Vergabeplattformen. Bei rechtlicher Begleitung wird oft die Mitwirkung von Volljuristen gefordert.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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