Ob Sanitärräume in Schulen, Küchen in Kliniken oder Foyers in Verwaltungsgebäuden, öffentliche Auftraggeber schreiben regelmäßig Fliesen- und Plattenarbeiten aus. Dazu zählen Wand- und Bodenbeläge, Abdichtungen im Verbund und Naturstein. Vergeben wird nach VOB/A mit klarem Leistungsverzeichnis.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Fliesenarbeiten-Vergaben veröffentlicht haben.
Verlegung keramischer Beläge in Sanitär-, Küchen- und Nassbereichen öffentlicher Gebäude.
Abdichtung im Verbund unter Fliesen in Duschen, Großküchen und Feuchträumen nach den anerkannten Regeln der Technik.
Verlegung von Naturstein-, Feinsteinzeug- und Großformatplatten in Foyers, Fluren und repräsentativen Bereichen.
Ausbesserung schadhafter Beläge, Fugensanierung und barrierefreie Übergänge im Rahmen von Instandhaltung und Modernisierung.
Fliesenarbeiten umfassen das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, Naturstein- und Feinsteinzeugplatten, Abdichtungen im Verbund in Nassbereichen, Sockel, Fugen und rutschhemmende Beläge für öffentliche Sanitär- und Küchenräume. Auftraggeber sind Kommunen, Landesbetriebe und Kliniken, die Schwimmbäder, Sporthallen, Schulen und Verwaltungsgebäude neu bauen oder sanieren. Das Gewerk erscheint als eigenes Los im Leistungsverzeichnis, häufig verzahnt mit Estrich- und Abdichtungsarbeiten. Je nach Auftragswert wird öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben, kleinere Flächen werden freihändig vergeben. Nach der Bekanntmachung auf den Vergabeplattformen der Länder reichen Bieter ihr Angebot zum Leistungsverzeichnis ein, den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach Prüfung der geforderten Eignungsnachweise.
Fliesenarbeiten sind Bauleistungen nach VOB/A, technisch maßgeblich ist die ATV DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten, in Nassbereichen ergänzt um die Abdichtungsnormen für erdberührte und wasserbeanspruchte Bauteile. Betriebe belegen ihre Eignung über den Handwerksrolleneintrag im Fliesenlegerhandwerk, Referenzen vergleichbarer Objekte, Angaben zum Fachpersonal und die Betriebshaftpflicht, gebündelt in der Präqualifikation nach PQ-VOB. Für Schwimmbäder und Großküchen verlangen Vergabestellen Nachweise zu Rutschhemmklassen und zur fachgerechten Verbundabdichtung. Der Zuschlag erfolgt bei Standardarbeiten überwiegend über den Preis, während bei Naturstein, großformatigen Platten oder anspruchsvollen Verlegemustern das Ausführungskonzept, Musterprüfungen und die handwerkliche Qualität zusätzlich in die Wertung einfließen.
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Ausgeschrieben werden Wand- und Bodenfliesen, Verbundabdichtungen in Feuchträumen, Naturstein- und Großformatverlegung sowie Fugen- und Reparaturarbeiten. Typische Auftraggeber sind Schulträger, Kliniken, Bäderbetriebe und kommunale Gebäudemanagements.
Als Bauleistung erfolgt die Vergabe nach VOB/A. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Format, Material, Verlegeart und Abdichtung. Häufig werden Referenzen vergleichbarer Objekte und ein Eintrag in die Handwerksrolle verlangt.
Ja, in Nassräumen wie Duschen und Großküchen ist die Verbundabdichtung fester Bestandteil der Fliesenarbeiten. Sie muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und wird im Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesen.
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