Bauhöfe, Stadtwerke und kommunale Fuhrparks vergeben Reparaturleistungen für Fahrzeuge, technische Anlagen und Gebäudetechnik, meist als Rahmenvertrag mit Abruf im Schadensfall. Abgerechnet wird nach Stundensätzen und Materialpreislisten. Handwerks- und Fachbetriebe erhalten so einen verlässlichen Strom kleinerer Instandsetzungsaufträge.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Reparatur-Vergaben veröffentlicht haben.
Instandsetzung kommunaler Fuhrparks vom Pkw bis zum Kommunalfahrzeug
Störungsbehebung an Heizung, Sanitär und Elektro in Liegenschaften
Instandsetzung von Maschinen sowie Küchen- und Labortechnik
Kleinere Instandsetzungen an Dach, Fassade und Innenausbau
Reparaturen umfassen die Instandsetzung defekter oder verschlissener Bauteile und Anlagen, damit sie ihre Funktion wiedererlangen, von der Behebung eines Rohrbruchs über den Austausch defekter Pumpen bis zu Schäden an Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Öffentliche Auftraggeber decken diesen Bedarf über die laufende Bauunterhaltung ihrer Liegenschaften. Einzelne kleinere Reparaturen liegen häufig unterhalb der Wertgrenzen und werden als Direktauftrag oder freihändige Vergabe erteilt, größerer und wiederkehrender Reparaturbedarf wird über Rahmenvereinbarungen mit Abrufen gebündelt. Bei planbaren, umfangreicheren Instandsetzungen kommt die beschränkte oder öffentliche Ausschreibung zum Einsatz. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des Leistungsverzeichnisses oder vereinbarter Verrechnungssätze an das wirtschaftlichste Angebot.
Ob Reparaturen nach VOB/A oder nach UVgO beziehungsweise VgV vergeben werden, hängt vom Gewerk ab, denn handwerkliche Instandsetzung an Bauwerken gilt als Bauleistung, reine Serviceeinsätze an technischen Anlagen als Dienstleistung. Technisch sind die für das betroffene Gewerk einschlägigen Normen einzuhalten, etwa die ATV-Reihe der VOB/C und die anlagenspezifischen Prüfvorschriften. Bieter weisen ihre Eignung über die Eintragung in die Handwerksrolle, Fachkunde, Referenzen und die Betriebshaftpflicht nach. Bei Rahmenvereinbarungen für laufende Reparaturen werden zusätzlich Stundenverrechnungssätze, Materialaufschläge und verbindliche Reaktionszeiten abgefragt. Einzelaufträge werden meist über den Preis vergeben, bei Rahmenverträgen fließen Verfügbarkeit, Entstörzeiten und Leistungsfähigkeit in die Wertung ein.
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Reparaturen laufen meist über einen Rahmenvertrag mit Abruf nach Bedarf. Gewertet werden Stundensätze und Materialrabatte statt einer festen Gesamtsumme, da der Umfang zum Zuschlag noch nicht feststeht.
Reparatur meint die Instandsetzung nach einem eingetretenen Schaden und wird bedarfsabhängig abgerufen. Wartung ist dagegen die planmäßige, vorbeugende Leistung in festen Intervallen.
Verlangt werden die Eignung als Fachbetrieb oder ein Meistertitel, garantierte Reaktionszeiten und Referenzen vergleichbarer Aufträge. Bei markengebundenen Anlagen ist teils eine Herstellerautorisierung nötig.
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