Kommunale Stadtreinigungsbetriebe, oft als Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, bündeln Straßenreinigung, Abfallsammlung und Winterdienst. Vergeben werden Reinigungs- und Sammelleistungen nach der örtlichen Reinigungssatzung, häufig als mehrjährige Verträge für Fuhrpark und Kolonnen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Stadtreinigung-Vergaben veröffentlicht haben.
Maschinelle und manuelle Reinigung des öffentlichen Straßenraums nach Reinigungsklassen
Turnusmäßige Leerung von Rest-, Bio- und Wertstofftonnen im gesamten Stadtgebiet
Räum- und Streueinsätze auf Fahrbahnen, Radwegen und öffentlichen Gehwegen in der Saison
Leerung öffentlicher Papierkörbe sowie Reinigung von Bänken, Haltestellen und Beschilderung
Die Stadtreinigung bündelt die öffentliche Sauberhaltung des Stadtgebiets, darunter die Reinigung von Straßen, Plätzen und Gehwegen, die Leerung öffentlicher Abfallbehälter, die Beseitigung wilder Ablagerungen und oft den Winterdienst. Viele Städte erledigen diese Aufgabe über einen Eigenbetrieb oder eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben Teilleistungen oder ganze Reviere jedoch an private Dienstleister. Grundlage ist die kommunale Reinigungssatzung, die Umfang, Turnus und Gebühren regelt. Ausgeschrieben wird meist über mehrjährige Rahmenverträge, unterhalb der Wertgrenzen als öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, oberhalb des EU-Schwellenwerts im offenen Verfahren. Der Bedarf wird häufig in Stadtbezirkslose geteilt. Nach Bekanntmachung und Angebotswertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Die an Private vergebene Stadtreinigung ist eine Dienstleistung und richtet sich nach der UVgO und oberhalb des Schwellenwerts nach der VgV; das Vergaberecht überlagert dabei die kommunale Reinigungssatzung nicht, sondern ergänzt sie. Fallen bei der Abfallbeseitigung entsorgungspflichtige Stoffe an, kann die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert werden. Als Eignungsnachweise verlangen Kommunen Referenzen vergleichbarer kommunaler Aufträge, geeigneten Fuhrpark mit Kehrmaschinen, ausreichend Personal mit tariflicher Vergütung und eine Betriebshaftpflicht. Landesvergabegesetze schreiben Tariftreue- und Mindestlohnerklärungen vor. Gewertet wird über den Preis oder das Preis-Leistungs-Verhältnis, in das Einsatzkonzept, Reaktionszeiten und Umweltaspekte des Fuhrparks einfließen.
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Kommunale Stadtreinigungsbetriebe bündeln die Straßen- und Gehwegreinigung, die Abfall- und Wertstoffsammlung sowie den Winterdienst. Oft kommen die Reinigung von Papierkörben und Straßenmöbeln sowie die Beseitigung wilder Ablagerungen hinzu.
Meist sind es kommunale Eigenbetriebe oder Anstalten des öffentlichen Rechts, seltener das Ordnungs- oder Tiefbauamt direkt. Sie vergeben entweder ganze Reviere oder einzelne Teilleistungen an private Betriebe.
Grundlage ist die kommunale Straßenreinigungssatzung. Sie ordnet Straßen Reinigungsklassen zu und legt Turnus und Umfang fest, die dann in die Leistungsverzeichnisse der Ausschreibung übernommen werden.
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