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Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist der den Beschaffungsunterlagen beigefügte Entwurf. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu ver-gebenden Planungsleistungen erfolgen kann.
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist der den Beschaffungsunterlagen beigefügte Entwurf. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann.
Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Fortführung und der Betrieb einer Wirtschaftsrepräsentanz in Texas zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beim Markteintritt in die USA. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) bezeichnet), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ermöglicht. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Sitz in Mainz verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 9 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sind Öffentliche Verwaltung (44%), Bildung & Weiterbildung (33%) und Architektur & Ingenieurwesen (22%).
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Die Auftragsverteilung bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: Öffentliche Verwaltung (44%), Bildung & Weiterbildung (33%), Architektur & Ingenieurwesen (22%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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