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12 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security Schnittstellenkontrolle erweitert und ergänzt werden. Die Kontrolle der Schnittstellen der eingesetzten Rechner stellt eine wirkungsvolle Ergänzung zur Absicherung gegen Bedrohungen dar. Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Benötigt wird die feingranulare Kontrolle aller Geräte-Schnittstellen, die für jegliche Software der AG erreichbar sind. Dies gilt herausgehoben insbesondere auch für Schnittstellen von Terminalserver-Sitzungen und Virtuellen Desktops, die konzernweit in erheblichem Umfang eingesetzt sind. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security Schnittstellenkontrolle in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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