Zuschlag erteilt am 23. Juli 2026
Veröffentlichung 17.03.26 | Fragenfrist 13.04.26 | Abgabefrist 20.04.26 |
Eignungskriterien
Gefordert ist eine Eigenerklärung des Bieters über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Jahresumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren (Angabe der Summe pro Geschäftsjahr). Das gilt gleichermaßen für die Jahresumsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt. Die Unternehmen, deren Jahresumsätze entsprechend summiert wurden, sind anzugeben. Mindestanforderung: Gefordert ist für jedes der zu vergebenden Lose (1-3) ein gemittelter tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in Höhe von min. 75.000 EUR (netto). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von - EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und - EUR 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens entweder über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder über den Abschluss einer solchen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. Im letztgenannten Fall hat der Bieter zusätzlich eine korrespondierende Eigenerklärung abzugeben, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate sein (Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein). Der unter diesem Abschnitt geforderte Nachweis ist vom Bieter als Einzelunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher (d. h. zu Gunsten der Bietergemeinschaft) oder getrennt von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.2 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Gefordert ist ein Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Als Nachweis gilt die Vorlage einer Urkunde, die gemäß § 75 Abs. 2 VgV dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist, sind gleichartige Befähigungsnachweise zulässig, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 /EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Die Nachweise sind ins Deutsche zu übersetzen. Der Nachweis ist durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für mindestens eine der unter § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV genannten Personen (Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens) vorzulegen. Mindestanforderung: Los 1: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 2: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 3: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.1 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Gefordert sind die namentliche Benennung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter vorgesehenen Personen sowie Angaben zu deren beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die zuvor genannten Angaben dienen dazu die Eignung der vorgesehenen Fachkräfte zu prüfen und damit sicherzustellen, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt wird. Mindestanforderung (für alle Lose identisch): A) Projektleiter: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. B) Stellvertretender Projektleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.2 einzutragen und die entsprechenden Nachweise sind als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Gefordert ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Zuschlagskriterien
Berufserfahrung - Projektleiter: Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
Berufserfahrung - Stellvertretender Projektleiter: Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
Honorarangebot: Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der nach den Vertragsbedingungen ermittelten Honorarsumme, für die zu vergebende Gesamtleistung (Gesamthonorar inkl. Nebenkosten). Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
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