Frist abgelaufen

3. BA Außenanlagen Oberschule „Am Valtenberg“

Die Angebotsfrist ist am 15. April 2021 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 23. August 2021

  • May Landschaftsarchitekten, Dresden · 242.060 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
19.03.2021
Angebotsfrist
15.04.2021
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz will im Zuge der schrittweisen Sanierung der Oberschule „Am Valtenberg“ in Neukirch/Lausitz nach nunmehr 2 umgesetzten BA's auch das ges. Außengelände im Zuge eines dritten BA's umgestalten. Die vorhandenen Anlagen entstanden in den 1990er Jahren und weisen deutliche Abnutzungserscheinungen auf und sind teilw. in einem desolaten Zustand. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungsansprüchen und Gestaltungs-wünschen. Ebenso ist der gesamte Medienbestand marode und nicht mehr anforderungsgerecht. Das Schulgelände wird derzeit zur Pausengestaltung und für den Schulsport genutzt. Außerdem dient es der verkehrstechn. und der medienseitigen Erschl. der Oberschule. Durch die Um- und Neugestaltung sollen Außenanlagen geschaffen werden, die die Schüler/innen zum Aufenthalt im Freien sowie zu Sport und Spiel anregen. Zum anderen sollen bedarfsgerechte Verkehrsanlagen und neue Ver- und Entsorgungsanlagen geschaffen werden. Es wurde zur Vorbereitung eines Förderantrags im Programm „Schulische Infrastruktur“ eine Vorplanung (LPH 2) sowie eine Kostenschätzung zum Stand August 2019 erstellt. Die aktuelle Terminplanung sieht eine Planungsphase bis Ende 2021 und eine Bauphase über das gesamte Jahr 2022 vor. Zum Vorentwurfsstand wird mit einem Kostenrahmen über die KG 200-700 von ca. 2,623 Mio. EUR gerechnet. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Fördervorhaben mit engen zeitlichen Vorgaben zur Fertigstellung der Baumaßnahmen. Aufgrund der erfolgten Auftragswertberechnung für die Leistung Freianlagenplanung nach HOAI ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Planungsleistung Freianlagenplanung erforderlich. Eine ggf. notwendige Beauftragung der Planungsleistung für Ingenieurbauwerke erfolgt ent-sprechend Vergaberecht im nationalen Verfahren. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um die nachfolgend beschrie-benen Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverf. empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schul- oder Kita-Außenanlagen vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude und den Außenanlagen abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind der Anlage A zu entnehmen. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminab-stimmung mit der Gemeinde Neukirch/Lausitz, Bauamtsleiterin, Frau Würz-Lehmann, möglich.Für die Sanierung der Außenanlagen sind in 2019 Fördermittel über die Schulische Infrastruktur beantragt worden.Dieser Antrag ist bewilligt und die Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Maßnahme bis Ende 2022. Das Schulgelände wird derzeit für die Pausengestaltung und Schulsport, aber auch als Parkplatz und Lagerfläche genutzt.Zudem dient es der verkehrs-techn. und medienseitigen Erschl. der Schule. Für den Schulsport wird derzeit ein kl. Fußballplatz, ein Beachvolleyballpl. und Tischtennisplatten genutzt.Das Grundstück hat eine L-Form.An der südlichen Flanke bilden das Schulgebäude und die Turnhalle einen großfl. Hof, der als Aufenthaltsbereich in den Schulpausen und bei besonderen Anlässen als Begegnungsort genutzt wird. Südlich des Schulgebäudes ist eine mit Betonverbundpflaster befestigte Fläche, welche derzeit hauptsächlich als Lehrerstellplatz genutzt wird.Die verkehrstechn. Erschl. zum Schulgebäude erfolgt von der Parkstraße aus durch eine asphaltierte Zufahrtsstraße mit einem schmalen Fußweg.Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.Die Vergabestelle behält sich vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Weitere Inf. siehe Vergabeunterlage.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.03.21
Abgabefrist
15.04.21

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Neukirch, Deutschland
E-Mail
info@neukirch-lausitz.de
Website
www.neukirch-lausitz.de

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB16 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB12 Seiten
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