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Planungsleistung, Ingenieur
Thermische Behandlung von Ausbauasphalt >250mg PAK pro kg Asphalt
siehe Abschnitt 5
Planung, Lieferung und Montage einer temporären Containeranlage für acht Klassenräume mit Sanitärbereichen (2x Sanitärcontainer) als zweigeschossige Anlage mit einem innenliegendem Treppenhaus und einer außenliegenden Fluchttreppe. Einschl. TGA Vollausstattung (HLS, Elt und IT). Gründung auf Punktfundamenten aus Stahlbetonfertigteilen. Gesamtmaß Anlage: ca. 23,00 x 14,50 m; Lichte Raumhöhe Module: ca. 2,75 m; Modulbreite: ca. 2,45 - 3,00 m; Modullänge: ca. 6,00 m; Standzeit 24 Monate
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Überziehschutzwestenhüllen für die Jahre 2027 bis 2028 (Option 2029).
Ce présent appel d’offres a pour objectif la conclusion du mandat de l’organe de révision pour la vérification des comptes annuels de l’Hospice général conformément à l’article 44 de la loi sur l’organisation des institutions de droit public (LOIDP) et concerne : - Le contrôle ordinaire des comptes annuels de l’Hospice général ; - Le contrôle de l’existence d’un système de contrôle interne relatif aux processus et aux mesures qui garantissent une tenue régulière de la comptabilité et un rapport financier adéquat, conformément à la NA-CH 890 ; - Le contrôle de la liasse de consolidation requise par l’État de Genève dans le cadre de l’établissement de ses comptes consolidés, selon les instructions du réviseur aux comptes de l’Etat de Genève ; - L’examen succinct de cinq fonds affectés intégrés au bilan de l’Hospice général (Fonds Mon Havre, Tissot, Conradi-Perrard, Peugeot, Fonds social).
Gegenstand der Vergabe ist die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 bzw. Vorschrift 4
Elektroarbeiten H2 Anlage Anpassung NSHV06 (Gasstation), Feld +NE07 ca. 150 m Kabeltragsysteme und Steigleitern ca. 750 m Niederspannungs-Kabel Anschluss- und Nebenarbeiten, Dokumentation Elektroarbeiten
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik - Motorleistung mind. 200 KW - Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik - Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen! - Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Metallbau-, Verglasungs-, Beschlagarbeiten DIN 18360, 18361, 18357 Metallbau-, Verglasungs-, Beschlagarbeiten DIN 18360, 18361, 18357
Erd-, Gründungs- und Rohbauarbeiten zur Errichtung der neuen Energieübergabestation auf der Kläranlage Leverkusen, Erdverlegte Pendelleitung für gereinigtes Abwasser, Baustelleneinrichtung, Baustraße, Kampfmittelsondierung
Malerarbeiten Erweiterung/ Umbau Kita Tatzelwurm
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Soweit dies in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht, darf die NRW.BANK neben dem Treasury Management auch Geschäfte zur Risikosteuerung betreiben, nachrangiges Haftkapital aufnehmen sowie ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen begeben. Die EU-Regulierung zur Geldwäscheprävention (AML) führt zu erheblich verschärften Anforderungen an Know-Your-Customer-(KYC)- und Screening-Prozesse. Im Mittelpunkt stehen insbesondere: - erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung von Kunden sowie wirtschaftlich Berechtigten (UBO), - eine detailliertere und nachvollziehbare Ermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, - erweiterte Anforderungen an Sanktions- und PEP-Prüfungen, - sowie standardisierte regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen bestehender Kundenbeziehungen. Damit einher geht ein signifikanter Anstieg der zu erfassenden und zu verarbeitenden Daten über den gesamten Kundenlebenszyklus hinweg (Onboarding, laufende Betreuung, Bestandskundenpflege). Zudem steigen die Anforderungen an technische und organisatorische Umsetzung erheblich und erfordern eine stärkere Automatisierung und Systemunterstützung. Für Bestandskunden ist eine risikobasierte, schrittweise Migration in die neuen Prüfprozesse vorgesehen. Kunden mit erhöhtem Risiko sind dabei in kürzeren Intervallen zu überprüfen als Kunden mit niedrigerem Risikoprofil.
Planungsleistungen für Umbau Verkehrsanlagen Bergische Landstraße
B17b Sportboden
Die Leistung umfasst die ganzjährige Pflege von Grünflächen (Rase-, Gehölz- und Staudenflächen) sowie die Reinigung, Unkrautbeseitigung und Unterhaltung von Pflaster- und Wegflächen für Liegenschaften des Kreises OH.
Dienstleistungsvertrag für das Infrastrukturelle Gebäude Management - Reinigung am Sitz HGK der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. Folgende Haupt- und Nebenleistungen werden ausgeschrieben: Die Hauptleistungen sind zwingend durch die Auftragnehmerin zu erbringen. Zu den Hauptleistungen gehören: - Management - Unterhaltsreinigung inkl. Bedarfsorientierte Reinigung «BOR» - Entsorgung - Arealreinigung - Beschaffung Verbrauchsmaterial - Grundreinigung (Bodenbeläge) Die Nebenleistungen (Zusatz-Leistungen) können durch Subunternehmer erbracht werden. Die Verantwortung für die Leistungserbringung bleibt bei der Auftragnehmerin. - Reinigung Innenverglasung - Reinigung Fenster und Storen - Spezialreinigungen - Winterdienst
Rechtsmedizin - Erneuerung Kältetechnik und Kühlzellen | Kältetechnik
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III - Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - individuelle Maßnahme Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für ca. 16 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufzentrum Südwest.
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