Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Gegenstand der Maßnahme ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden.