Veröffentlichung 02.05.24 | Fragenfrist 31.05.24 | Abgabefrist 07.06.24 | Öffnung 07.06.24 |
Eignungskriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bieter muss mindestens einmal die statische und konstruktive Prüfung der Entwurfs- oder Ausführungsplanung gemäß RVP für eine Brücke erbracht haben.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung nachweisen: o Anerkennung als Prüfingenieur*in für Standsicherheit in der Fachrichtung Metallbau gemäß der "Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen" (BremPPV, Stand 01.10.2023) oder vergleichbar gemäß § 9 der BremPPV, o Zertifizierung als Schweißfachingenieur*in. Die entsprechenden Bescheinigungen sind beizufügen. Sollte ein/e Prüfingenieur*in nicht über die Zertifizierung als Schweißfachingenieur*in verfügen, besteht die Möglichkeit der Beauftragung eines/einer entsprechenden Ingenieurs*in als Unterauftragnehmer. Im Falle eines Einsatzes als Unterauftragnehmer ist zusätzlich zwingend die Eignungsleihe zu vereinbaren. Die Ergebnisse des Unterauftragnehmers sind in die Prüfberichte einzuarbeiten. Verantwortlich für den Prüfbericht ist der direkte Vertragspartner des AG. Die Anerkennung desder Prüfingenieurs*in darf während der Vertragslaufzeit (mind. bis zum vorgesehenen Bauende Ende 2028) nicht aus Gründen der Altersgrenze erlöschen. Gemäß § 5 Satz 4 der BremPPV dürfen Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständige nicht tätig werden, wenn sie, ihre Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder Angehörige des Zusammenschlusses nach § 4 Satz 2 Nummer 2 BremPPV bereits, insbesondere bei der Entwurfsverfassung, Nachweiserstellung, Bauleitung oder als Unternehmerin oder Unternehmer, mit dem Gegenstand der Prüfung oder der Bescheinigung befasst waren oder wenn ein sonstiger Befangenheitsgrund vorliegt.
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Zuschlagskriterien
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung
K2: Referenzen des*der Prüfingenieur*in / der Prüfingenieur*innen: Für den*die verantwortliche*n Prüfingenieur*in bzw. die Prüfingenieur*innen sind der Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und Beschreibungen zu den im Referenzenbogen angegebenen Referenzen vorzulegen. Gewertet werden Referenzen für öffentliche Auftraggeber der letzten 5 Jahre (seit 2019, d. h. die gemäß untenstehender Bewertungsmatrix nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen 2019 und Einreichung des Angebots abgeschlossen sein (Hinweis: Der Leistungsbeginn darf vor 2019 liegen). Im Falle einer Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Prüfingenieur*innen oder den Einsatz eines*einer weiteren Prüfingenieur*in als Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher erfolgt eine gemeinsame Bewertung der vorgelegten Referenzen. Es werden ausschließlich Referenzen gewertet, die im Referenzenbogen eingetragen sind.
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