Veröffentlichung 11.08.26 | Fragenfrist 31.08.26 | Abgabefrist 09.09.26 | Öffnung 09.09.26 |
Eignungskriterien
Nachweis Eintragung im Handels oder Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen
Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb-Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbe-triebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler für den Abfall-schlüssel 17 05 04 und 17 01 01 erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzu-legen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung
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