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Berlin TXL - UTR - Entsorgung nicht gefährlicher Boden und Bauschutt

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.08.2026
Angebotsfrist
09.09.2026
Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 10.500 Kubikmeter mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 19 Haufwerken bereitgestellt wurden. Bei den Abfällen handelt es sich um Boden sowie Bauschutt. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04; sowie ungefährlichen Bauschutt AVV-Nr. 17 01 01, der nicht nachweispflichtig ist. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.08.26
Fragenfrist
31.08.26
Abgabefrist
09.09.26
Öffnung
09.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@igecon.de
Telefon
+49 30 8904169-0
Website
https://tegelprojekt.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis Eintragung im Handels­ oder Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.

  • Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen

    • Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
    • a) für Personenschäden 3 Mio. EUR
    • b) für sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden)
    • je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen.
    • Bei Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den Mindestanforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen
  • Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb-Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbe-triebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler für den Abfall-schlüssel 17 05 04 und 17 01 01 erforderlich. Diese ist nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzu-legen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB6 Seiten
Eignungskriterien156 KB12 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB4 Seiten
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