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Berlin TXL - UTR - Entsorgung nicht gefährlicher, PFAS-haltiger Boden VK2 und VK 3 Los 2

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.08.2026
Angebotsfrist
11.09.2026
Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 8.000 Kubikmetern mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 16 Haufwerken bereitgestellt wurden. Bei den Abfällen handelt es sich um Bodenaushub. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04 der nicht nachweispflichtig ist. Bei der Ausschreibung handelt es sich um das Mengenlos 2, parallel erfolgt die Ausschreibung des Mengenlos 1 Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.08.26
Fragenfrist
02.09.26
Abgabefrist
11.09.26
Öffnung
11.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@igecon.de
Telefon
+49 30 8904169-0
Website
https://tegelprojekt.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis Eintragung im Handels oder Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.

  • Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung    im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen

    • Die
    • Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: a) für Personenschäden 3 Mio. EUR b) für
    • sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach und Vermögensschäden) je Schadensereignis und einer Gesamtleistung
    • für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen. Bei
    • Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den Mindestanforderungen
    • entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen
    • Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb­
    • Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,
    • Beförderer, Händler und Makler für den Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Diese ist nach
    • Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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