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Bes. Vers. nach § 140a SGB V zur bildgest. Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (OH-02/VE/2025)

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.05.2025
Angebotsfrist
31.05.2028
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine bundesweite besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V über die Durchführung von bildgesteuerter Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.07.2025 bis 30.06.2029.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.05.25
Vertragsbeginn
01.07.25
Abgabefrist
31.05.28
Öffnung
01.06.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Dresden, Deutschland
E-Mail
open-house.VM@ikk-classic.de
Telefon
+49 3514292-323510
Website
https://www.ikk-classic.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1. Managementgesellschaft nach § 140a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V
    • 2. Vorhaltung eines Netzwerkes mit Vertragsärzten, die zur Leistungserbringung der bildgesteuerten Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich befähigt sind. Dabei handelt es sich im Speziellen um Fachärzte für Orthopädie, Neurochirurgie, Radiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder um Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ gemäß Weiterbildungsverordnung. Die Vertragsärzte müssen darüber hinaus nachweisen, in den letzten 12 Monaten vor Vertragsteilnahme mindestens 100 CT-, Bildwandler-, MRT-, Röntgen- oder Ultraschallgestützte Eingriffe durchgeführt zu haben. Für die Geräte, welche der jeweilige Vertragsarzt für die Leistungsdurchführung nutzt, liegen Zulassungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung vor.
    • 3. Umsetzung des DTA-Verfahrens nach § 295 Abs. 1b SGB V
  • Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als drei Monate) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen

  • Nachweis des Unternehmens über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 1 Mio. Euro, Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. Euro. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Kraft treten. Es ist eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis einzureichen. Beinhaltet der Vertrag eine Befristung bzw. eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde bzw. eine Anschlussversicherung gewährleistet ist.

  • Nachweis von mindestens zwei Referenzaufträgen , die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind. Die Referenzaufträge müssen für den Fachbereich Orthopädie, für mindestens 12 Monate und deren Abrechnung mittels des DTA-Verfahrens gemäß § 295 Abs. 1b SGB V ausgeführt worden sein.

  • Allgemein zu allen Teilnahmebedingungen

    Aus technischen Gründen können hier nicht alle Teilnahmebedingungen abschließend genannt werden. Aus diesem Grund finden Sie in der Handlungsanleitung eine Zusammenfassung aller Teilnahmebedingungen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB12 Seiten
Eignungskriterien156 KB24 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB8 Seiten
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