Zuschlag erteilt am 19. August 2025
Veröffentlichung 02.05.25 | Abgabefrist 16.06.25 | Öffnung 16.06.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 2 S.1 VgV). Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot für ein Normjahr erteilt.
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