Veröffentlichung 26.08.25 | Teilnahmefrist 23.09.25 | Vertragsbeginn 01.10.25 |
Eignungskriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Entwicklung einer VR-Trainingssimulation zur Einsatzvorbereitung von Soldaten), jedoch höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bewerber sollen die auf der genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen, dass dieser im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied)
Zuschlagskriterien
Preis: Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stellt die UniBw M gemäß § 22 Abs. 5 VSVgV den geeigneten Unternehmen zur Verfügung, die sie anhand der Auswahlkriterien ausgewählt hat.
Qualität: Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stellt die UniBw M gemäß § 22 Abs. 5 VSVgV den geeigneten Unternehmen zur Verfügung, die sie anhand der Auswahlkriterien ausgewählt hat.
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