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Landschaftsbauarbeiten Stadionpark (Los 4: Sportinsel)

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Die Stadt Hürth errichtet auf der Theresienhöhe als Teil des Gesamtprojektes "Stadionpark" einen neuen beleuchteten Skatepark mit angeschlossenem Pumptrack und diversen Sportgeräten. Hierfür sind eine Skateanlage in Ortbetonbauweise, ein Pumptrack mit einer Deckschicht aus Asphalt und diverse Fitness- und Spielgeräte sowie eine Beleuchtungsanlage herzustellen. Diese Maßnahmen, inkl. der zugehörigen Zuwegungen und Aufenthaltsbereiche sollen in einem Bauabschnitt realisiert werden. In einem ersten Bauabschnitt wurde in den Jahren 2025 und 2026 bereits der erste von fünf Bauabschnitten realisiert (Umbau der ehemaligen Radrennbahn).

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Fragenfrist
07.09.26
Abgabefrist
14.09.26
Vertragsbeginn
03.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hürth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zvs@huerth.de
Telefon
+49 2233530
Website
http://www.huerth.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • Jahresumsatz (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • Arbeitskräfte (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • Referenzen (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • schwere Verfehlungen (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
  • VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung

    • Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatts abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
    • Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
    • Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.

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