Veröffentlichung 27.04.26 | Abgabefrist 02.06.26 | Vertragsbeginn 01.09.26 |
Eignungskriterien
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben - Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden: hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir diese Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte auf Verlangen der Vergabestelle, gegliedert nach Lohn- gruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, angeben.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (01.01.2023 - 31.12.2025), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Bei einem Teilnahmeantrag sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Das Produktdatenblatt und Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Standard inkl. Einstufung der Wassergefährdungsklasse muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Dem Produktdatenblatt müssen die max. auftretenden Konzentrationen aus Tab. 3 des DWA-A 202, Stand 2011 zuzüglich der max. auftretenden Konzentration von S und Ca zu entnehmen sein. Sollten Al-Verbindungen als Begleitelement enthalten sein, sind diese im Datenblatt quantitativ anzugeben. Auf dem technischen Datenblatt sind neben den garantierten Wirksubstanzgehalt auch die Dichte dieser inkl. Toleranz anzugeben. Das angebotene Produkt muss den Richtwerten der DWA-A 202, Stand 2011 (Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser) entsprechen und der Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1) oder niedriger zugeordnet sein. Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind sicherzustellen und einzuhalten. Fällmittel, welche auf S- oder Al-Verbindungen basieren, sind ausgeschlossen. Diese Verbindungen dürfen als Begleitelement enthalten sein. Die max. zul. Schwermetall- und AOX-Konzentrationen aus Tab. 3 [Richtwerte für eisen- und aluminiumhaltige Fällungs- und Flockungsmittel in Milligramm Schadstoff pro Mol Wirksubstanz (mg/mol WS)] des DWA-A 202, Stand 2011 sind einzuhalten. Das Verhältnis des Eisens als Wirksubstanz (Fe_WS) zu Nickel muss kleiner 0,175 0/00 sein [(Fe_WS)/Ni<0,1750/00] sowie das Verhältnis des Eisens als WS zu Kupfer muss geringer als 0,35 0/00 sein [(Fe_WS)/Cu<0,350/00].
Zuschlagskriterien
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