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Linienbündel "403: Stadtbus Melsungen"

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Auftraggeber

Stadt Melsungen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
13. Juni 2025
Veröffentlichungsdatum
28. April 2025

Beschreibung

Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Melsungen. Linie 431: Stadtbus Melsungen: Bahnhof – Krankenhaus – Zentrum – Bahnhof – Schwimmbad – Bahnhof Linie 433: Fahrplanloses OnDemand-Angebot „MEGmobil“ Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 1 Fahrzeug (1 Elektro-Midibus Kategorie A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 58.174 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 3.230 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Ridepooling“). Über einen Algorithmus werden Fahrgäste mit einem ähnlichen Ziel auf der Route gebündelt. Beim On-Demand-Verkehr wird kein Fahrplan und kein fester Linienweg vorgegeben. Es wird ein Bedienzeitraum und Bediengebiet (Flächenbedienung) festgelegt. Die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste werden gebündelt („Pooling“) und zu einer Fahrtroute zusammengefasst (Echtzeitrouting). Dabei werden bestehende, reguläre ÖPNV-Haltestellen angedient. Es werden zwei Korridore bedient: Korridor 1: Kernstadt Melsungen; Korridor 2: Krankenhaus > Schwarzenberg / Röhrenfurth. Die Bedienzeiten in den Korridoren unterscheiden sich: Montag-Freitag: 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr (Kernstadt) sowie 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Krankenhaus > Schwarzenberg / Röhrenfurth); Samstag, Sonn- und Feiertag: 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr (Kernstadt) sowie 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Krankenhaus > Schwarzenberg / Röhrenfurth). Die Leistungen im OnDemand-Verkehr können ab Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (1 elektrischer Van(8-Sitzer)) und geschätzten 33.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Bis zum 31.12.2026 ist im Busverkehr und im On-Demand-Verkehr übergangsweise der Einsatz von Dieselfahrzeugen zulässig.

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