Frist abgelaufen

"Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberlungwitz"

Die Angebotsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 10. Juli 2026

  • Bauconzept Planungsgesellschaft mbH, Lichtenstein/Sa. · 228.380 € (Los 1 – Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI)
  • Ingplan Technik GmbH, Chemnitz · 108.643 € (Los 3 - Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8))
  • LP Bauplanung GmbH, Leipzig · 65.241 € (4.2 Los 2 - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
13.10.2025
Angebotsfrist
Da der Feuerwehrstandort in Oberlungwitz nicht den Anforderungen der DIN entsprechen ist es notwendig, dass ein Feuerwehrhaus entsprechend der DIN 14092 Teil 1 errichtet wird. Der für den Neubau vorgesehene Standort befindet sich auf dem Flurstück 189/5 der Gemarkung Oberlungwitz. Die Funktions- und Nutzungsanforderungen sind dem Brandschutzbedarfsplan zu entnehmen (siehe Anlage B, S. 91). Es sind entsprechend der DIN 14092 (Teil 1) alle erforderlichen Planungsanforderungen umzusetzen. Hierzu zählen u.a. eine zeitgemäße Schwarz-/Weißtrennung der Einsatzbereiche und ausreichend Lagerfläche für die technische Ausstattung. Der neue Feuerwehrstandort soll in der Fahrzeughalle Platz für 4 Stellplätze zuzüglich eines Bootes inklusive Schienenrollsatz für Wasserwehreinsätze und den Einsatz zur technischen Hilfeleistung bieten. Das Gebäude ist für 50 Aktive Feuerwehrmitglieder und 17 Mitglieder der Jugendfeuerwehr auszurichten. Es ist eine Netzersatzanlage für die Erzeugung von Notstrom zu planen, um eine Versorgung im Katastrophenfall sicherzustellen. Die Leitstelle ist durch die Berufsfeuerwehr in Zwickau sichergestellt. Der neue Feuerwehrstandort soll eine Landfunkstelle beinhalten, welche möglichst als Büro angrenzend an der Fahrzeughalle umgesetzt werden soll, sodass möglichst durch die Scheibe der Überblick über die Fahrzeughalle gewährt werden kann. Dieses Büro ist mit Funktechnik, PC, Drucker etc. ausgestattet und dient der Einsatzkoordination. Zur Sicherstellung der Einsatzleitung auch bei großen oder länger andauernden Einsatzlagen ist eine ortsfeste Befehlsstelle vorzuhalten. Die ortsfeste Befehlsstelle wird am Standort der Feuerwehr Oberlungwitz vorgehalten.Die umzusetzende Flächenbilanz richtet sich nach der DIN 14092 (Teil 1) und ist dem Brandschutzbedarfsplan (siehe Anlage B) zu entnehmen, die Vorgaben sind verpflichtend umzusetzen. Gewünscht wird seitens der Feuerwehr zudem die Anordnung von Trainingsflächen auf dem Flurstück. Die genauen Anforderungen an diese Trainingsflächen und deren Umsetzbarkeit sind im Zuge der Grundlagenermittlung in Abstimmung mit den Nutzern und der Stadtverwaltung zu konkretisieren. Die Planung des Gebäudes ist nach Möglichkeit auf eine Zweigeschossigkeit des Neubaus auszurichten. Die Mitglieder der Feuerwehr sollen in den Prozess der Planung frühzeitig einbezogen werden, um so auch das Verständnis für notwendige Maßnahme zu erhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass das Flurstück sich in Hanglage befindet. Die Anordnung des Gebäudes auf dem Flurstück – insbesondere unter Berücksichtigung eines kreuzungsfreien An- und Abrückens der Einsatzkräfte sowie der Zuwegung für die Feuerwehrmitglieder – ist an die Flurstücks-Gegebenheiten anzupassen. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A.
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
13.10.25
Teilnahmefrist
10.11.25
Vertragsbeginn
02.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Oberlungwitz, Deutschland
E-Mail
stadtverwaltung@oberlungwitz.de
Telefon
000
Website
https://www.oberlungwitz.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B)
    • Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Los 5) berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
    • Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D)
    • Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,5 Mio. Euro (Los 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
  • 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3) Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen

    • - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer)
    • - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI
    • - losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung
    • - für alle Projekte folgende Mindestanforderungen (MF):
    • - Gesamtbaukosten brutto (KG 200 – 600) mindestens 2,0 Mio. Euro
    • - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.10.2017
    • Wichtiger Hinweis für diese Anforderungen: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen bzgl. des Datums der Fertigstellung bzw. der Gesamtbaukosten (KG 200 – 600) nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet.
    • Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über den Neubau eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen.
    • Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind.
  • 2. Referenz

    • Neubau oder Erweiterung einer Einrichtung mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 4)
    • Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt.
    • Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
    • Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto
    • Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 1,0 Mio. € brutto
    • Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 sowie 8, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 250 T€ brutto
    • Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4 bis 6: mindestens 250 T€ brutto
    • Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 300 T€ brutto
    • Darüber hinaus hat die Referenz zu Berücksichtigen:
    • - Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden
    • - Projektbeschreibung (siehe Formblatt)
    • - Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung) – Mindestanforderung (MF)
    • - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.10.2017 – Mindestanforderung (MF)
    • Wichtiger Hinweis für diese Anforderungen: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderung bzgl. des Datums der Fertigstellung und der losbezogenen Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet.
    • Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
    • Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • 3. Projektteam (formlos) Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 5 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten

    • - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der
    • Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
    • - Projektleiter (Mindestanforderung)
    • - Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
    • - Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
    • - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
    • unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
    • - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw.
    • Umsetzung für das Vorhaben.
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
    • 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
    • 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet.
    • Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Zuschlagskriterien

  • Kriterium 1 (alle Lose) - Vorstellung der Projektdurchführung (Gewichtung

    • Los 1: 20,00 %)
    • Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 12/2028 fertiggestellt zu haben.
    • Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:
    • - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der
    • - Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
    • - Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und
    • Baustellenbetrieb
    • - Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren
    • Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor
    • Ort während der Planungsphase
    • - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sollen nummeriert werden.
    • Los 1: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
    • Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
    • 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
    • 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Kriterium 2 (alle Lose) - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (Gewichtung

    • Los 1: 25,00 %)
    • Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden.
    • Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
    • - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
    • - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
    • - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
    • - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind
    • Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sollen nummeriert werden.
    • Los 1: In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
    • Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
    • 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
    • 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
    • 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
    • Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Kriterium 3 (nur Los 1) – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (Gewichtung

    • Los 1: 30,0 %)
    • Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptidee einreichen. Die Konzeptidee soll unter Berücksichtigung der in Punkt 2 genannten Anforderungen und Hinweise sowie der im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen der Stadt (siehe Anlage B) bearbeitet werden und somit insbesondere folgende Anhaltspunkte berücksichtigen:
    • - Das neue Feuerwehrgerätehaus soll auf dem Flurstück 189/5, Gemarkung Oberlungwitz, im Gebiet der Stadt Oberlungwitz (siehe
    • Vermessungsplan) errichtet werden.
    • - Der Bau soll den aktuellen technischen Standards gerecht werden und entsprechend der DIN 14092 Teil 1 errichtet werden. Weitere
    • Anforderungen (insbesondere Flächenbedarfe, Anzahl Fahrzeuge und Mitglieder der Feuerwehr) sind dem Brandschutzbedarfsplan und
    • der Aufgabenstellung unter Punkt 2 zu entnehmen
    • - Zu beachten ist auch die Hanglage des Flurstücks (siehe Vermessungsplan). Gewünscht wird zudem die Verortung einer Trainingsfläche
    • auf dem Feuerwehrgrundstück.
    • Die Bieter sollen anhand einer Konzeptidee aufzeigen, wie unter Berücksichtigung einer effizienten Grundstücksausnutzung ein zweigeschossiger Neubau entsprechend der o.g. Anforderungen auf dem Grundstück angeordnet werden könnte. Es soll hierbei dargelegt werden, ob bzw. wie eine Trainingsfläche auf dem Flurstück integriert werden kann. Zur Verdeutlichung der funktionalen Anbindung des Feuerwehrstandortes sollen die Zuwegung sowie die Einsatz-Zu- und Abfahrten in einem Funktionsschema dargestellt werden. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die dem Leistungsbild gem. § 34 HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. sechs Seiten DIN A4 im PDF-Format zu begrenzen. Die Seiten sollen nummeriert werden.
    • Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe:
    • 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
    • 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
    • 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
    • 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
    • Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
    • Los 1: In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Kriterium 4 (Los 1) - Honorar / Preis (Gewichtung

    • Los 1: 25,00 %)
    • Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
    • Unveränderliche Parameter
    • - Anrechenbare Kosten
    • Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen.
    • Netto [Euro] Brutto [Euro]
    • KG 200: 44.893,28 53.423,00
    • KG 300: 1.468.339,50 1.747.324,00
    • KG 400: 668.424,37 795.425,00
    • KG 500: 344.840,34 410.360,00
    • KG 600: 82.775,63 98.503,00
    • Die Angaben beruhen auf dem Kostenrahmen der Stadt Oberlungwitz, Stand September 2025. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages.
    • - Honorarzone
    • Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser
    • Unterlage zu entnehmen.
    • - Mitzuverarbeitende Bausubstanz:
    • entfällt
    • Veränderliche Honorarparameter
    • - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
    • - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
    • Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau. Daher ist kein Umbauzuschlag zu veranlassen.
    • - Nebenkostenpauschale
    • Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14
    • HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
    • - Stundensätze und Pauschalen
    • Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
    • - Projektleiter
    • - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
    • - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
    • für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden,
    • sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
    • Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an.
    • Los 1:
    • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,0 %) ein.
    • Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen.
    • Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.

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