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Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling Stadionvorhaben

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.08.2026
Angebotsfrist
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.26
Teilnahmefrist
18.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kiel, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bauerdorf@kieler-stadiongesellschaft.de
Telefon
+49 43 19 01 30 14
Website
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/sport_und_vereine/sportanlagen/holstein_stadion.php

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

    • 1. Eigenerklärung über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
    • 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
    • 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen
    • 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
  • Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • 1. Eigenerklärungen über den Netto-Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers im Mittel der letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025). MINDESTANFORDERUNG: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens EUR 500.000,00 betragen.
    • 2. Eigenerklärung zum Versicherungsschutz: Der Nachweis
    • Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. € für Personenschäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
  • Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische Leistungsfähigkeit

    • 1. Angaben zu den durchschnittlich festangestellten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und in den beiden davor liegenden Jahren, einschließlich Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebene oder eine vergleichbare Leistung. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie bei Eignungsleihe sind die Angaben in den jeweiligen Anlagen anzugeben
    • zur Prüfung der Mindestanforderungen werden die Angaben addiert. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss im Geschäftsjahr 2025 mindestens drei festangestellte Beschäftigte einschließlich Führungspersonal beschäftigt haben
    • 2. Referenzen: Tabellarische Aufstellung der Unternehmensreferenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit sowie des Auftragsgegenstandes. Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eintragung in die vorgesehenen Referenzblätter. Im Falle der Eignungsleihe sind die entsprechenden Referenzen im Teilnahmeantrag darzustellen. Die Bewerber werden gebeten, höchstens drei Unternehmensreferenzen einzureichen. Sollten die Bewerber mehr Unternehmensreferenzen einreichen, wird nur die Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss eine Unternehmensreferenz für ein Projektcontrolling bezogen auf Baumaßnahmen vorlegen, welche die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt: I. Die Referenz muss Erfahrungen im Projektcontrolling einer Baumaßnahme nachweisen. Erfahrungen im Bereich von Sportstätten sowie bei der Planung oder dem Bau von Stadien oder vergleichbaren Veranstaltungsstätten sind wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. II. Die Referenz muss Leistungen der Projektsteuerung oder des Projektcontrollings in der Planungs- und Ausführungsphase umfassen. III. Die Referenz muss für einen öffentlichen oder halböffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. IV. Die Referenz muss Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden. Maßgeblich ist dabei, dass die bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist – die bauliche Abnahme muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bereits erfolgt sein. V. Das Referenzprojekt muss ein Projektvolumen von mindestens EUR 50 Mio. brutto aufweisen.
    • 3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat den vorgesehenen Projektleiter zu benennen und Angaben zu dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung zu machen. Die berufliche Qualifikation des Projektleiters ist anzugeben und nachzuweisen, beispielsweise durch Abschlusszeugnisse. MINDESTANFORDERUNGEN: Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren aufweisen
    • 4. Persönliche Referenzen des Projektleiters: Es sind persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektleiters anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung beziehungsweise deren Komplexität vergleichbar sind. Die Bewerber werden gebeten, höchstens drei persönliche Referenzen einzureichen. Sollten die Bewerber mehr persönliche Referenzen einreichen, wird nur die persönliche Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss eine persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters für ein Projektcontrolling bezogen auf Baumaßnahmen vorlegen, welche die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt: I. Die Referenz muss Erfahrungen im Projektcontrolling von Baumaßnahmen nachweisen. Erfahrungen im Bereich von Sportstätten sowie bei der Planung oder dem Bau von Stadien oder vergleichbaren Veranstaltungsstätten sind wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. II. Die Referenz muss Leistungen der Projektsteuerung oder des Projektcontrollings in der Planungs- und Ausführungsphase betreffen. III. Die Referenz muss Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden. Maßgeblich ist dabei, dass die bauliche Abnahme nach dem 15.08.2021 erfolgt ist - die bauliche Abnahme muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bereits erfolgt sein.

Zuschlagskriterien

  • Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Honorar erhält die volle Punktzahl.: Preis

  • 1. Unterkriterium der Qualität

    • Konzept zur Leistungserbringung (Durchführungskonzept) - Qualität des Konzeptes
    • Der Bieter erstellt ein Konzept zur Leistungserbrin-gung. Bewertet wird die Qualität der Vorschläge des Bieters zur Herangehensweise und Bewältigung der Aufgabenstellungen, insbesondere:
    • • Qualität und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vorgehensweise zur Erbringung der Bau- und Vertragscontrollingleistungen sowie deren Aus-richtung auf die besonderen Anforderungen des Stadionumbaus
    • • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der Projektkosten, einschließlich des Umgangs mit Nachträgen und Kostenabweichungen
    • • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung und Sicherstellung der terminlichen Projektziele, insbesondere im Um-gang mit Bauverzögerungen und kritischen Meilensteinen.
    • • Eignung der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertrags- und anforderungsgerechten Qualität der durch den Totalunternehmer erbrachten Leistungen
    • • Nachvollziehbarkeit und Eignung des Konzepts zur Berücksichtigung und Einhaltung fördermittel-rechtlicher Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein
    • • Plausibilität und Angemessenheit der vorgesehenen personellen Präsenz auf der Baustelle und bei Projektterminen zur wirksamen Sicherstellung von Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfüllung (eine verstärkte Präsenz des Projektsteuerungsteams ist im besonderen Interesse des Auftraggebers)
  • 2. Unterkriterium der Qualität

    • Personalkonzept
    • Es wird auf das konkrete, für die Leistung vorgesehene Personal und dabei auf den Projektverantwortlichen und, soweit vorhanden, weiteres Personal usw. abgestellt. Bewertet werden insbesondere:
    • • Qualifikation, Verantwortungsumfang und zentrale Rolle der vorgesehenen Projektverantwortlichen bei der Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Kosten, Terminen, Qualitäten und Vertragserfül-lung
    • • Nachvollziehbarkeit der organisatorischen Struktur sowie der vorgesehenen Prozesse und Entscheidungswege innerhalb des Projektteam
    • • Plausibilität des vorgesehenen Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen, Kompetenzen und Aufgabenbereiche
    • • Eignung der vorgesehenen Organisation zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, verlässlichen und fachlich hochwertigen Projektbegleitung über die gesamte Projektlaufzeit
    • • Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Vertre-tungsregelungen zur Sicherstellung einer jederzeit ordnungsgemäßen Leistungserbringung
    • • Angemessenheit der vorgesehenen Präsenz der Projektverantwortlichen auf der Baustelle sowie bei projektbezogenen Besprechungen und Termi-nen
    • • Eignung der Organisation zur wirksamen Steue-rung des Projekts mit möglichst schlanken Strukturen und kurzen Entscheidungswegen
    • • Grad, in dem die wesentlichen Leistungen durch erfahrene, entscheidungsstarke und fachlich qualifizierte Schlüsselpersonen erbracht werden.
    • Positiv bewertet werden insbesondere schlanke Organisationsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten, eine hohe Kontinuität der eingesetzten Schlüsselpersonen sowie die Abbildung der wesentlichen Leistungen durch wenige, dafür besonders qualifizierte und erfahrene Personen.
  • 3. Unterkriterium der Qualität

    • Kommunikationskonzept
    • Bewertet wird die Überzeugungskraft und die Darstel-lung der Kommunikation mit dem Auftraggeber, dessen Berater, den beteiligten Behörden und dem Generalunternehme, insbesondere:
    • • Eignung der vorgesehenen Kommunikations- und Berichtswege zur kontinuierlichen Information des Auftraggebers
    • • Eignung der Maßnahmen zur frühzeitigen Identifikation, Aufbereitung und Kommunikation von Risiken, Abweichungen, Entscheidungsbedarfen und kritischen Entwicklungen
    • • Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelkommunikation, Berichtsformate, Besprechungsstruktu-ren und Dokumentationsprozesse
    • • Eignung des Kommunikationsansatzes zur Sicherstellung eines transparenten, lösungsorientierten und effizienten Austauschs mit dem Totalunternehmer
    • • Eignung des Kommunikationskonzepts zur Unterstützung der besonderen Anforderungen des Stadionumbaus, insbesondere hinsichtlich der hohen Terminrelevanz und der Sicherstellung eines störungsfreien Projektfortschritts
    • Positiv bewertet werden insbesondere kurze Kommunikationswege, klare Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten, eine adressatengerechte und entscheidungsorientierte Berichterstattung sowie ein proaktiver und lösungsorientierter Informationsaustausch mit Auftraggeber, Generalunternehmer und weiteren Projektbeteiligten

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Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
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