Frist abgelaufen

Objektplanung "Gebäuden und Innenräumen" für das Bauvorhaben "Sozialer Wohnungsbau Neckarstraße 25, Backnang"

Die Angebotsfrist ist am 04. Juni 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 25. November 2025

  • Marc Köngeter Architekturbüro, Backnang
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
05.05.2025
Angebotsfrist
Die städtische Wohnbau Backnang GmbH plant auf der Gemarkung Waldrems in der Neckarstraße 25 sozial geförderten Wohnraum nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg (LWoFG BW) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsprogramm "Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022" (VwV-Wohnungsbau BW 2022, in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung) zu schaffen. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die zur Errichtung des Bauvorhabens erforderliche Planungsleistung des Leistungsbildes "Objektplanung Gebäude und Innenräume" nach §§ 33-37 iVm Anlage 10 HOAI. Die Schnittstelle zur Freianlagenplanung ist Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.

Zeitplan

Veröffentlichung
05.05.25
Fragenfrist
28.05.25
Teilnahmefrist
04.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Backnang, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
E-Mail
Henry.Ehring@backnang.de
Telefon
+49 7191 894-399

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auswahl-/Wertungskriterium "Berufserfahrung des/der Projektleiter/in": Die maximale Punktzahl von 15 wird bei einer Berufserfahrung als Projektleiter/in im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung von Gebäude und Innenräume nach HOAI) von 10 Jahren oder höher vergeben, die Untergrenze zur Punkteerreichung beträgt 3 Jahre Berufserfahrung. Zwischen diesen Wertungsgrenzen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet.

  • Ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen (s. hierzu auch die Angaben unter Ziffer 2.1.4). Im Hinblick auf die Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für Unterauftragnehmer gilt Folgendes: Soweit die zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer auch zugleich Unternehmen sind, auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV beruft, sind die von diesen Unternehmen einzureichenden Erklärungen und Nachweise den nachstehenden Ausführungen unter dieser Ziffer 5.1.9. zu entnehmen. Maßgeblich sind insoweit die Vorgaben für den Fall der Eignungsleihe bei den jeweiligen Eignungskriterien. Im Falle der Benennung von Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe sind die zum Nachweis der "Gesetzestreue" (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) unter dem diesbezüglichen Abschnitt 2.1.6 aufgeführten Erklärungen und Nachweise allesamt, mit Ausnahme des Formblatts II.3 "Eigenerklärung Russland-Sanktionen", von diesen Unterauftragnehmern spätestens mit der Abgabe des verbindlichen Angebots einzureichen.

  • Teilnahmeantrag - Anlagen Teil III.1 (s. Bewerbungsbogen): Mindeststandards, die vom Bewerber hinsichtlich der nachzuweisenden "Berufshaftpflichtversicherung" zu erfüllen sind: Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen* Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung eines in der EU zugelassenen* Versicherungsunternehmen entweder über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (gemäß der zuvor genannten Mindestanforderungen) oder über den Abschluss einer solchen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. Im letztgenannten Fall hat der Bewerber zusätzlich eine korrespondierende Eigenerklärung abzugeben, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate sein (Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein). Die unter diesem Abschnitt geforderten Nachweise und/oder Erklärungen sind vom Bewerber als Einzelunternehmen bzw. einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend) als solcher (d.h. zu Gunsten der Bewerber-/Bietergemeinschaft) oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. * Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

  • Teilnahmeantrag - Anlagen Teil III.2 (s. Bewerbungsbogen): Gefordert ist eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. Objektplanung von Gebäude und Innenräume nach HOAI). Hierfür ist das Formblatt III.2 "Umsatzerklärung" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bewerber als Einzelunternehmen, von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend) sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen (falls zutreffend) vorzulegen.

  • Mindeststandards, die vom Bewerber hinsichtlich des "spezifischen durchschnittlichen Jahresumsatzes" zu erfüllen sind: Mindestjahresumsatz des Bewerbers, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung von Gebäude und Innenräume nach HOAI) in Höhe von EUR 100.000 netto. Bei Bietergemeinschaften werden die durch die jeweiligen Mitglieder gemäß Formblatt III.2 erklärten Umsätze (s. zuvor) entsprechend summiert. Das gilt gleichermaßen für die Umsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt.

  • Auswahl-/Wertungskriterium "Spezifischer durchschnittlichen Jahresumsatz": Insgesamt können unter diesem Wertungskriterium 25 Punkte (Maximalbewertung) erreicht werden. Die Punktevergabe erfolgt auf der Grundlage des gemittelten Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung von Gebäude und Innenräume nach HOAI) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die maximale Punktzahl (25 Punkte) wird bei einem gemittelten Umsatz von EUR 300.000 netto oder höher vergeben, die Untergrenze zur Punkteerreichung beträgt EUR 100.000 netto. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet. Bei Bietergemeinschaften werden die durch die jeweiligen Mitglieder gemäß Formblatt III.2 erklärten Umsätze (s. zuvor) entsprechend summiert. Das gilt gleichermaßen für die Umsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt.

Zuschlagskriterien

  • Arbeitsweise: Grundlage der Bewertung bildet die durch den Bieter vorzulegende Darstellung zu seiner Arbeitsweise bezogen auf den Ablauf von Entscheidungsprozesse, die Projektkommunikation und Information des Auftraggebers, die örtliche Präsenz und Reaktionszeit, das Termin- und Kostenmanagement etc.. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.

  • Honorarangebot: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Honorarsumme erhält die maximale Punktzahl. Überschreitet das zu wertende Honorarangebot das niedrigste geprüfte Honorarangebot um das Doppelte oder mehr, so werden 0 Punkte vergeben. Zwischen den so ermittelten Wertungsgrenzen erfolgt eine lineare Interpolation zur Ermittlung der zu vergebenden Punkte. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.

  • Vertrag: Grundlage der Bewertung bilden die konkreten Regelungen des zu verhandelnden Vertrages auf Basis des durch den Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsmusters. Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der E-Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB24 Seiten
Eignungskriterien287 KB4 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB16 Seiten
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