Veröffentlichung 17.11.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 | Abgabefrist 30.11.27 | Öffnung 01.12.27 |
Eignungskriterien
Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V oder mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Der verantwortliche Arzt muss Facharzt für Gefäßchirurgie oder Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie sein oder die Zusatzbezeichnung "Phlebologie" führen. Erforderlich ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V einschließlich der Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §§ 115b und 135 Abs. 2 SGB V. Bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren ist die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV nachzuweisen. Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist einzuhalten. Nachzuweisen sind mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate. Während der Vertragslaufzeit sind jährlich mindestens 20 endoluminale Eingriffe persönlich durchzuführen. Der Leistungserbringer muss über folgende technische und organisatorische Ausstattung verfügen
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