Veröffentlichung 30.04.26 | Abgabefrist 03.06.26 |
Eignungskriterien
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein. Für die Projektleitung ist ein fester Ansprechpartner namentlich zu benennen und Angaben zu deren Projekterfahrungen zu tätigen. Geforderte Nachweise/ Zertifikate sind zwingend einzureichen. Wir behalten uns vor, ggf. weitere Nachweise der Qualifikationen nachzufordern. Die weiteren Profile (Fachkräfte auf Landesebene, Multiplikatoren in den Schulen) sind nicht zwingend namentlich zu benennen, allerdings muss sichergestellt und durch Eigenerklärungen bestätigt werden, dass Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen werden. 1. Qualifikation der Projektleitung, die für die Konzeption und Entwicklung des Programms verantwortlich ist (Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis ist einzureichen): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit, Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Umwelt/Nachhaltigkeit, Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 2. Qualifikation der Fachkräfte auf Landesebene, die für die Beratung und Unterstützung der Lebenswelt-Verantwortlichen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozess verantwortlich ist (Eigenerklärung) - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 3. Qualifikationen für Multiplikatoren in den Schulen, die mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsförderungsprozess betraut sind (Eigenerklärung): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Multiplikatoren mit projektbezogener Qualifizierung. Für projektbezogene Qualifizierungen von Fachkräften ist immer ein spezifisches zielgruppenadäquates Schulungskonzept durch ausgewiesene Fachkräfte notwendig. Das Schulungskonzept ist vorzulegen.
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbracht wurde und die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzen über ähnliche Präventionsprogramme nach § 20a SGB V, die Gesundheitsförderung/Prävention zum Gegenstand haben.
Zuschlagskriterien
Die im Preisblatt angegebenen Preise werden je Preisposition bewertet. Dabei können je Position (pauschale einmalige Kosten und Kosten für die Implementierung des Programms je Schule) maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punktzahlen aus beiden Positionen werden addiert, sodass im Ergebnis insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden können. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Nettopreis je Position die Höchstpunktzahl. Alle weiteren Angebotspreise werden je Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend bewertet. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen vergeben, wobei kaufmännisch gerundet wird.
Konzept zum Präventionsprogramm: Bewertet wird die inhaltliche konzeptionelle Ausgestaltung des Programms, wobei insbesondere folgende Aspekte relevant sind: a) Wissenschaftlicher Hintergrund und Wirksamkeitsnachweis des Programms b) Berücksichtigung und Einbeziehung der unterschiedlichen Zielgruppen (Schülerinnen und Schüler/Lehrkräfte/Eltern) c) Art und Umfang der Betreuung der teilnehmenden Schulen d) Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Schulen und den AOKs bei der Umsetzung e) Bereitstellung von Bildungsmaterialien im Hinblick auf Methodik/ Materialien/ Formate f) Sicherstellung der Verstetigung des Programms nach der Programmlaufzeit g) Ökologische und/oder soziale Aspekte des Programms h) Evaluationskonzepte für die fortlaufende Evaluation
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