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Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.08.2026
Angebotsfrist
22.09.2026
Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein

Zeitplan

Veröffentlichung
20.08.26
Abgabefrist
22.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Sierksdorf, Deutschland
E-Mail
submissionsstelle@zvo.com
Telefon
+49 4561399-510
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1-2 Referenzen (aus den letzten zwei Jahren und die ausgeschriebene Leistung betreffend)

  • gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat

    • Nachweise über
    • • die Art der Behandlung, Beschreibung des Verfahrens (z.B. Zerkleinerung, Sortierung)
    • • die konkrete Behandlungsanlage (Betreiber, Anschrift) und die eingesetzte Technik,
    • • Vermarktungswege mit Mengennachweis unter Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Anlagen- und Transportgenehmigungen (ggf. ergänzt um die notwendige Genehmigung der Übernahmestelle in dem Falle, dass die Endentsorgungsanlage und die Übernahmestelle örtlich getrennt sind)

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Der AN weist vor Leistungsbeginn, den auf seine Kosten erfolgten Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Dauer der Leistung, in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden, nach. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Leisten von Zahlungen durch den/die Auftraggeber/in.

  • Eigenerklärung (FB 124) über vorhandene Registereintragungen

    • Handelsregister/ Industrie- und Handelskammer/ zu keiner Eintragung in einem der genannten Register verpflichtet.
    • Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen.
    • Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise aus der Eigenerklärung nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist.
    • Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 9.4.2022 (5. EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
    • Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan37 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB24 Seiten
Vertragsentwurf89 KB4 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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