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Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auf-tragnehmer) zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, inkl. der ortsfesten festverbauten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 aus.
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
12.08.26
Fragenfrist
18.09.26
Abgabefrist
29.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
817.765 €
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zbl@lbm.rlp.de
Telefon
+49 26130291777
Website
https://zbl.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
    • Teil A - Unternehmensdarstellung (Umweltmanagementmaßnahmen) (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
    • Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
  • Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
    • Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
    • Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
    • - Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR
    • - Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR
    • - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
    • Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
    • Teil A - Unternehmensdarstellung (Qualitätssicherung) (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen.

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