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Rahmenvertrag Stahlgleisschwelle 2027ff

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.08.2026
Angebotsfrist
Versorgung der DB InfraGO AG mit Stahltrog- und Y-Stahlschwellen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.26
Fragenfrist
14.09.26
Teilnahmefrist
21.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Frankfurt Main, Deutschland
E-Mail
Holger.Krassowski@deutschebahn.com
Telefon
+49 123
Website
http://www.deutschebahn.com/bieterportal/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention(Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister ODER

    • Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist
    • - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
    • - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister
    • - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregisterführen kann/können
    • Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und– sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist
    • Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nichtgegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat
    • Versicherung ,dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist
    • - Erklärungen zurkartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oderbewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerbund zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
    • — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die dieVergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
    • - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US amerikanischen oderbritischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslistengeführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. -Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russlandniedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung wederunmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. -Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
  • Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: -Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.

    • - Angabe, ob und für welche Produkttypen bereits eine EBA-Regelzulassung vorliegt. Die EBA-Regelzulassung ist ein Eignungskriterium. Ohne eine gültige Regelzulassung wird der Bieter nicht zur Angebotsabgabe eingeladen. Diese ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen!
    • - Nachweis, dass für die ausgeschriebenen Produkttypen bereits eine Anwenderfreigabe der DB InfraGO AG vorliegt.
    • - Nachweis, dass für die ausgeschriebenen sicherheitsrelevanten Produkttypen bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt
    • - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
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