Veröffentlichung 18.12.23 | Abgabefrist 21.02.24 |
Eignungskriterien
1. Persönliche Lage a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG). Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis l) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d) und e) dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften
Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
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