Veröffentlichung 07.08.26 | Teilnahmefrist 07.09.26 |
Eignungskriterien
Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens
Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Zuschlagskriterien
Service: Im Angebotsblatt unter "Service" sind die Servicezeiten der telefonischen Störungsannahme für Privatkunden nach Uhrzeiten an zugeben. Für die Angebotswertung werden die Angaben des Bieters in Ziffer 3 des Angebotsblattes zu telefonische Servicebereitschaft Störungsannahme für Privatkunden über eine Woche (Mo.-So.) aufaddiert. Die angegebenen Stunden werden addiert. Der Bieter mit den meisten angebotenen Stunden erhält die volle Punktzahl. Ab der Hälfte der Entstörungsfrist des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Alternative Verlegemethoden: Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
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