Strombezug im Rahmen einer öffentlich­-öffentlichen Kooperation

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2024
Angebotsfrist
Die ÖBB-Infrastruktur AG (FN 71396 w) und die BE Energy GmbH (FN 572774 s) (einzeln und gemeinsam die „Partner“) haben eine öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 179 Absatz 3 Bundesvergabegesetz 2018 (in der Folge „BVergG“) als Joint Venture (in der Folge „JV“) abgeschlossen. Diese öffentlich-öffentliche Kooperation dient der Realisierung von Windkraft-und Photovoltaikprojekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Partnerin des JV ist neben der ÖBB-Infrastruktur AG die BE Energy GmbH. Die Partner haben im Rahmen der Kooperation das JV, die ÖBB-BE GmbH & Co KG, gegründet, deren einzige Gesellschafter die Partner (Sektorenauftraggeber) sind. Das JV wird von den Parteien gegründet, um den jeweils bestehenden Verpflichtungen zur Umsetzung des EU-Green Deals, der Energiewende und den Vorgaben zur Produktion von ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 nachzukommen. Wesentliches Ziel des JV bis dahin ist die Entwicklung von Photovoltaik und Windkraft-Projekten. Gemäß Projektplan soll die Menge des erzeugten Stroms kontinuierlich bis zum Endausbau ansteigen. Aufgabe der ÖBB-Infrastruktur AG ist gemäß § 31 Bundesbahngesetz idgF eine bedarfsgerechte und sichere Planung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und der Betrieb von Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) Weiter ist diese zur Planung und zum Bau von sonstigen Infrastrukturvorhaben berechtigt, sofern hierfür die Kostentragung durch Dritte sichergestellt ist. Das ist insbesondere bei der Bahnstromversorgung (Stromproduktion, Stromverleitung, usw) gegeben. Die BE Energy GmbH ist ein führendes Energieunternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Diese ist Vorreiter in Sachen Windenergie und einer der größten nationalen Windstromproduzenten. Bei beiden Unternehmen handelt es sich um öffentliche Sektorenauftraggeber im Sinne des § 167 BVergG. Im Rahmen dieser Kooperation sollen Windkraft- und Photovoltaikprojekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in enger Zusammenarbeit realisiert werden. Die Projekteinbringung der Partner soll grundsätzlich derart erfolgen, dass diese ihre Beiträge so abstimmen, dass möglichst hohe Synergie- und Effizienzeffekte generiert werden können. Der so erzeugte Strom wird von den Partnern der Kooperation bezogen und in das ÖBB-Bahnstromnetz sowie in das öffentliche Netz eingespeist. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität, insbesondere auch im Bereich der Bahn-Mobilität, dar, wodurch auch die den Partnern gemeinsam zukommende Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge zur Erreichung der gemeinsamen Ziele im öffentlichen Interesse besser erfüllt werden kann. Durch die Kooperation werden Tätigkeiten auf dem offenen Markt erbracht, die unter der Schwelle des § 179 Abs 3 Z 3 BVergG liegen. Leistungen für das JV werden von den Partnern unter Einhaltung des BVergG 2018 beschafft, wobei Leistungsbeschaffungen fallweise auch im freigestellten Bereich gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 7.7.2008 zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste vom Anwendungsbereich erfolgen. Dies betrifft im Wesentlichen Leistungen im Bereich der Stromerzeugung, wobei diese Leistungen grundsätzlich von der BE Energy GmbH in das JV eingebracht werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-wo-call
Erfüllungsort
Wien, Deutschland
E-Mail
infra.einkauf@oebb.at
Telefon
+43 664 2866236

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