Frist abgelaufen

Technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die S-Bahn Stuttgart

Die Angebotsfrist ist am 06. März 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Einen Teil der Fahrzeugflotte wird der VRS bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Da diese Fahrzeuge für die Erbringung der notwendigen Verkehrsleistungen nicht ausreichen werden, initiiert der VRS derzeit zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit einen Fahrzeugbeschaffungsprozess. Nach aktuellem Stand steht noch nicht fest, ob der VRS darüber hinaus vom Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") bereitgestellte Gebrauchtfahrzeuge zulassen wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht außerdem das Fahrzeugfinanzierungsmodell für die Neufahrzeuge noch nicht fest. Der VRS erwägt sowohl das sogenannte VRS-Eigentumsmodell als auch das sogenannte VRS-Lebenszyklusmodell. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Der VRS erwirbt die Fahrzeuge nicht unmittelbar vom Hersteller. Vielmehr erwirbt das EVU die Fahrzeuge vom Hersteller und übereignet diese anschließend an den VRS. Die Fahrzeugbeschaffung ist bei diesem Modell in die Ausschreibung der Verkehrsleistungen integriert. Da das EVU die Fahrzeuge beim Hersteller beschafft, ist der VRS nicht verpflichtet, den Bau der Fahrzeuge unmittelbar zu begleiten. Die Rolle des VRS beschränkt sich auf eine überwachende Rolle des EVU. Nach dem VRS-Lebenszyklusmodell beschafft der VRS die Fahrzeuge - anders als im VRS-Eigentumsmodell - unmittelbar vom Hersteller. Hierzu würde der VRS eine gesonderte Ausschreibung durchführen, die neben der Beschaffung der Fahrzeuge auch die langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge während des Betriebs zum Gegenstand hat. Das EVU ist also nicht direkt in die Fahrzeugbeschaffung eingebunden. Vielmehr ist der VRS dafür verantwortlich, den Hersteller auszuwählen und die Fahrzeugbeschaffung abzuwickeln. Der VRS muss im VRS-Lebenszyklusmodell die Fahrzeugbeschaffung (inklusive Fahrzeugbau), Abnahme und Instandhaltung der Fahrzeuge technisch fachgerecht begleiten. Der VRS würde die Fahrzeuge anschließend für die Dauer des Verkehrsvertrages dem EVU in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung stellen. Gegenstand der Ausschreibung sind technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge für das S-Bahn-Netz der Region Stuttgart entweder im VRS-Eigentumsmodell oder im VRS-Lebenszyklusmodell. Die Leistungen des hier ausgeschriebenen technischen Beraters umfassen insbesondere die Prüfung, Ergänzung (ggf. durch weitere Anlagen) und vergabereife Aufbereitung bereits vorliegender technischer Lastenheftentwürfe für unterschiedliche Fahrzeugtypen, einschließlich der Erarbeitung technischer Spezifikationen zur Angleichung bestehender Gebrauchtfahrzeuge an Neufahrzeuge. Ziel ist es, in beiden Fahrzeugkategorien (Neu- und Bestandsfahrzeuge) ein möglichst einheitliches und vergleichbares Kundenerlebnis herzustellen. Zudem wird der technische Berater insbesondere die notwendigen technischen Dokumente zur Verkehrsausschreibung, u.a. zum Verkehrsvertrag sowie zu den Verträgen des VRS-Eigentumsmodells oder VRS-Lebenszyklusmodells, erstellen. Im Auftrag des VRS wird bereits ein erster Entwurf für ein Fahrzeuglastenheft erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich dieses Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligt. Der Auftraggeber wird alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und angemessen sind, um einen Informations- und Wissensvorsprung des Unternehmens zu vermeiden. Aufgabe des ausgewählten Beraters ist es zudem, den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Fahrzeug- und Betriebsausschreibungen in allen technischen Fragen zu unterstützen. Für den Auftraggeber sind die Erfahrungen des Beraters mit Eigentums- und Lebenszyklusmodellen und Berechnungen der Energieverbräuche von Schienenpersonennahverkehrszügen von herausragender Bedeutung. Parallel zu der hier vorliegenden Vergabe wählt der VRS ein Unternehmen aus, das die Anforderungen an die neuen Fahrzeuge im Hinblick auf das Design und die Funktionalität aus Fahrgastsicht erarbeitet. Der VRS plant, bis Ende Juni 2026 alle notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung des Verkehrsvertrages zu finalisieren. Für die Fahrzeugbeschaffung sind nach aktuellem Stand folgende Meilensteine vorgesehen: - Ab Sommer 2026: Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs und Aufnahme der Verhandlungen - Januar 2027: Abgabe indikativer und zuschlagsfähiger Angebote - Frühjahr 2027: Weitere Verhandlungsrunden - 2. Halbjahr 2027: Zuschlagserteilung Der VRS behält sich vor, optional auch technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Baubegleitungs- und die Instandhaltungsphase der Fahrzeuge zu beauftragen.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.02.26
Teilnahmefrist
06.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
8 Tage
E-Mail
brugger@region-stuttgart.org
Telefon
+49 711 22759-946

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (s. Ziffer 5.1) vergleichbar sind.

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).

  • Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • a) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht
    • die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswerts. b) Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB8 Seiten
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