Veröffentlichung 21.01.25 | Abgabefrist 27.01.25 |
Eignungskriterien
(1) Berufs- oder Handelsregisterauszug
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(1) Referenzen: Anzugeben sind jeweils mindestens zwei Referenzen aus folgenden Leistungsbereichen, die vom Auftragnehmer oder von in der Liste der Dritt- bzw. Nachunternehmer benannten Unternehmen erbracht wurden: a) Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung b) Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung c) Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung d) Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.5 Leistungsbeschreibung e) Erstellung und Überarbeitung von barrierefreien PDFs laut 4.3.6 Leistungsbeschreibung Diese Referenzen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein und nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Werden nicht pro Leistungsbereich mindestens zwei Referenzen eingereicht, bei denen mindestens eine der im jeweiligen Leistungsbereich aufgeführten Leistungen (siehe unten) erbracht wurde, führt dies zum Ausschluss des Angebots. a. Beratung von Unternehmen zur BITV 2.0 laut 4.3.1 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Aufbereitung der gesetzlichen Vorgaben laut BITV 2.0 für einen Auftraggeber - Nachverfolgung von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für einen Auftraggeber - Klärung von Detailfragen zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben für einen Auftraggeber - Fachliche Überprüfung der Arbeitsergebnisse Dritter bezogen auf sämtliche Leistungen laut Leistungsbeschreibung sowie auf technische Umsetzungen laut WCAG 2.1 - Erstellung von Erklärungen zur Barrierefreiheit laut BITV 2.0 b. Durchführung von BITV-Tests laut 4.3.2 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Durchführung von BITV-Tests für Web-Anwendungen - Durchführung von BITV-Tests für App-Anwendungen c. Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache nach BITV 2.0 laut 4.3.4 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von neuen Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0 - Überarbeitung von bestehenden Erläuterungen in Leichter Sprache laut BITV 2.0 d. Erstellung von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0 laut 4.3.5 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von Videos in Gebärdensprache - Erstellung von neuen Erläuterungen in DGS laut BITV 2.0 - Überarbeitung von bestehenden Videos in DGS laut BITV 2.0 e. Erstellung und Überarbeitung von barrierefreien PDFs laut 4.3.6 Leistungsbeschreibung: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen darüber erbracht wurde: - Erstellung von barrierefreien PDFs auf Grundlage von optisch fertig formatierten Vorlagen - Nachbereitung bestehender PDFs hinsichtlich der Optimierung der Barrierefreiheit. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es wird daher darum gebeten, einen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers anzugeben.
Zuschlagskriterien
Preis: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die einzelnen Positionen des Preisblatts einzeln bewertet und jeweils mit allen weiteren Angeboten der gleichen Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt.
Qualität: Die Qualität wird anhand von 16 Bewertungskriterien und deren Bepunktung bewertet.
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