Fragenfrist 07.07.26 | Veröffentlichung 09.07.26 | Abgabefrist 10.08.26 | Öffnung 10.08.26 | Vertragsbeginn 02.09.26 |
Eignungskriterien
Jeder Bieter muss Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren, die bezüglich der Leistungsart und dem angestrebten Leistungsumfang mit der Ausschreibung vergleichbar sind, vorweisen. Die Projekte sind tabellarisch anzugeben. Die Aufstellung muss die folgenden Mindestangaben enthalten: a) Rechnungswert b) Leistungszeit c) Name des (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers mit Anschrift d) Kurze Darstellung der erbrachten Leistung nach Art, Wert sowie zeitlichen und personellen Umfang e) Anzahl der Teilnehmer/innen Die Referenzprojekte können in Form von schriftlichen Erklärungen der jeweiligen privaten oder öffentlichen Auftraggeber oder Kopien der jeweiligen Zuwendungsbescheide / Zuschläge oder über Eigenerklärungen bzw. in anderer geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Jeder Bieter muss über die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verfügen. Eine Kopie der AZAV-Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen. Sofern die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Träger noch nicht vorliegt, muss sie vom Träger spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Zuschlagstermin vorgelegt werden. Des Weiteren hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die nachfolgend aufgezählten Erklärungen abzugeben: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formular 521 EU - Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG oder einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Anlagen 6 und 7) - Eigenerklärung zur Raumverfügbarkeit / Reservierungsbestätigung (vgl. (vgl. C.11.1.)
Zuschlagskriterien
Leistung: Die Angebotswertung erfolgt zu 70 % anhand leistungsbezogener Kriterien. Die leistungsbezogenen Kriterien berücksichtigen insbesondere die Qualität ausgewählter Aspekte der Leistungserbringung. Daher sollten die Bieter darauf Wert legen, die insbesondere unter Punkt C. der Rahmenvereinbarung dargestellten Anforderungen an die Leistung qualitativ hochwertig anzubieten.
Preis: Die Angebotswertung erfolgt zu 30 % anhand eines preisbezogenen Kriteriums. Die Umsetzung von "Potenziale entdecken" wird durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Entsprechend den Vorgaben dieser Zuwendungsgeber zur Förderhöhe ist der Gesamtpreis pro Teilnehmer/in im Sinne einer Kostenobergrenze auf maximal 75 Euro begrenzt. Angebote, deren Angebotspreis die Kostenobergrenze übersteigt, werden nicht berücksichtigt. Eine Anpassung des angebotenen Gesamtpreises pro Teilnehmer/in während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist ausgeschlossen.
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