Frist abgelaufen

Vergabe Betriebsträgerschaft eines Kindergartens

Die Angebotsfrist ist am 28. Mai 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 29. Juli 2026

  • KinderSpielHaus gGmbH, Karlsruhe
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
29.04.2026
Angebotsfrist
28.05.2026
Vergabe Betriebsträgerschaft eines Kindergartens

Zeitplan

Veröffentlichung
29.04.26
Abgabefrist
28.05.26
Öffnung
28.05.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Marxzell, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon
+49 71166601496

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • • Eigenerklärung über die Erbringung mindestens einer (1) vergleichbaren Leistungen (Trägerschaft einer KiTa)

    • Es gelten folgende Mindestbedingungen:
    • - Betrieb einer KiTa mit U3 und Ü3 Gruppen
    • - Mindestens VÖ 7
    • - Betrieb seit mindestens 3 Jahren
    • - Betrieb bis mindestens 31. Dezember 2025
    • Referenzliste
    • Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
    • In der Referenzliste sind zu benennen:
    • - Name der KiTa
    • - Anschrift der KiTa
    • - Zeitraum der Trägerschaft (von....bis.....)
    • - Aktueller Status (bis ..... laufend/zum ..... abgeschlossen)
    • - Art der Trägeschaft (Freier Träger, Eigenbetrieb, Betrieb im Auftrag einer Kommune/Unternehmen, sonstige)
    • - Anzahl Gruppen U3
    • - Anzahl Gruppen Ü3
    • - Anzahl Plätze / Gruppe U3
    • - Anzahl Plätze / Gruppe Ü3
    • - Gesamtzahl betreute Kinder
    • - Anzahl der in der Einrichtung tätigen Fachkräfte in Vollzeit
    • - Anzahl der in der Einrichtung tätigen Fachkräfte in Teilzeit
    • - Anzahl der in der Einrichtung tätigen Ergänzungskräfte
    • - Anzahl der in der Einrichtung tätigen Auszubildenden (Anerkennungspraktikanten, PIA, Werkstudenten und vergleichbar (kein FSJ/BuFdi))
    • - Anzahl der in der Einrichtung tätigen sonstigen fachfremden Beschäftigten (z.B. Verwaltungsmitarbeiter, Küchenhilfen, Reinigungskräfte, etc.)
    • - Öffnungszeiten
    • - Anzahl Schließtage / Kalenderjahr
    • - Ansprechpartner mit Kontaktdaten
    • Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
    • Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
    • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
    • Bietergemeinschaften haben den Nachweis für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
    • Auf  Ziff. A.XI.3 (keine Nachforderung inhaltlich unzureichender Erklärungen/Nachweise) wird ausdrücklich hingewiesen.
    • • Nachweis der aktuellen Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch Vorlage des dazu ergangenen Bescheids
    • • Eigenerklärung, dass derzeit kein Verfahren zum Entzug der Anerkennung laufend ist
    • Bietergemeinschaften haben den Nachweis für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
    • Auf  Ziff. A.XI.3 (keine Nachforderung inhaltlich unzureichender Erklärungen/Nachweise) wird ausdrücklich hingewiesen.
    • Anzahl Mitarbeiter ( ANLAGE 3)
    • • Eigenerklärung zur Anzahl der beim Träger beschäftigten Mitarbeiter
    • - in den Jahren 2023 bis 2025
    • - aktuell (Stand Mai 2026)
    • - aufgegliedert nach
    • o Fachkräfte in Vollzeit
    • o Fachkräfte in Teilzeit
    • o Ergänzungskräfte in Vollzeit
    • o Ergänzungskräfte in Teilzeit/geringfügig Beschäftigte
    • o Auszubildende (Anerkennungspraktikanten, PIA, Werkstudenten und vergleichbar (kein FSJ/BuFdi))
    • o Sonstige fachfremde Mitarbeiter (z.B. Verwaltungsmitarbeiter, Küchenhilfen, Reinigungskräfte, etc.)
  • • Nachweis einer auch für den Auftragsfall und für die Dauer des Auftrags bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 3 Mio. EUR - für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie des Versicherungsscheins oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis

    • Eine Eigenerklärung ist hier nicht ausreichend. Es sind die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen.
    • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
    • Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
    • Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
    • HINWEIS:
    • Im Falle des Nachweises für eine Bietergemeinschaft muss die Haftpflichtversicherung sich ausdrücklich auf die Bietergemeinschaft beziehen. Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich eine auf ein Mitglied der Bietergemeinschaft lautende Versicherung nachgewiesen wird. Es kann aber eine Versicherungsbestätigung beigefügt werden, dass die Haftpflichtversicherung die konkrete Bietergemeinschaft im geforderten Umfang umfasst.
    • Auf  Ziff. A.XI.3 (keine Nachforderung inhaltlich unzureichender Erklärungen/Nachweise) wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Bietererklärung ( ANLAGE 1) • Eigenerklärung zur

    • Mitgliedschaft in der IHK, der Berufsgenossenschaft u.dgl.)
    • Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
    • Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
    • Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
    • Bietererklärung ( ANLAGE 1)
    • • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
    • • Statuten (z.B. Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag oder vergleichbar)
    • Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
    • Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
    • Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Zuschlagskriterien

  • Betriebskonzept

    • Es ist ein Betriebskonzept vorzulegen, aus dem aussagekräftig und verbindlich insbesondere hervorgeht:
    • - Angebotsform
    • - Gruppenzahl, Plätze/Gruppe
    • - Kinderzahl
    • - Berücksichtigung der räumlich / örtlichen Gegebenheiten
    • - Berücksichtigung der geplanten Erweiterung
    • - Organisationsstruktur mit Darstellung der Rollen und Verantwortlichkeiten bei Leitung und Mitarbeitern, Fachberatung des Trägers und Qualitätssicherung und -management
    • - Organisatorische Gewährleistung des Betreuungsangebots (z.B. Schaffung von Rückzugsräumen etc.)
    • - Sicherstellung optimaler Öffnungszeiten / Schließtage
    • - Ablauf, Organisation und Qualität des Essensangebot (Mittagstisch)
    • - Maßnahmen zur Qualitätssicherung
    • Die in der  ANLAGE "Leistungsbeschreibung" benannten Mindestanforderungen an die Gruppengröße, Öffnungszeiten, Belegungszahlen etc. sind zu beachten.
    • Falls es durch das Betriebskonzept des Trägers nach Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung zu Abweichungen von diesen Vorgaben kommt, ist darauf besonders hinzuweisen. Die Abweichungen sind zu erläutern.
  • Pädagogisches Konzept

    • Es ist ein pädagogisches Konzept vorzulegen, aus dem aussagekräftig und verbindlich insbesondere hervorgeht:
    • - Konzeptionelle Schwerpunkte zum Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag gem. § 22 SGB VIII
    • - Übereinstimmung des pädagogischen Konzepts mit dem verbindlichen Orientierungsplan für Bildung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg
    • - Bestmögliche Umsetzung frühkinderlicher Förderung, Möglichkeiten zur individuellen Förderung, ggfls. auch durch externe Fachkräfte
    • - Gewährleistung und Sicherstellung des Kindeswohls, Umgang mit möglichen Gefährdungen des Kindeswohls
    • - Allgemeine Zusammenarbeit mit den Eltern,
    • -Austausch- und Einbeziehungsformate mit den Eltern, insbesondere in sensiblen Phasen (z.B. Eingewöhnung)
    • - Qualitätssicherung des pädagogischen Konzepts (z.B. durch interne Maßnahmen)
    • -Darstellung der Fachberatung
    • Das Konzept ist auf max. 3 DIN A 4 Seiten darzustellen.
  • Personalkonzept

    • Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, aus dem aussagekräftig und verbindlich insbesondere hervorgeht:
    • - Gewährleistung des Betreuungskonzepts (Personalschlüssel, Anzahl Fachkräfte, Umfang mit Personalengpässen im laufenden Betrieb)
    • - Personaleinsatz, insbesondere unter Berücksichtigung von Pausenzeiten, Zeiten am Kind, Zeiten für die Nachbearbeitung, Urlaub
    • - Einbindung der KiTa Leitung in den Betrieb eingebunden, welchen Anteil an Verwaltung übernimmt die Verwaltung
    • - Personalgewinnung, -sicherung und -entwicklung inkl. Fortbildungen
    • - Personalentwicklung unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterung
    • - Bereitschaft zur Ausbildung, als Einsatzstelle für FSJ, BuFDi u.dgl. zu fungieren
    • Das Konzept ist auf max. 3 DIN A 4 Seiten darzustellen.
  • Kommunikationskonzept

    • Es ist ein Kommunikationskonzept vorzulegen, aus dem aussagekräftig und verbindlich insbesondere hervorgeht:
    • - Nutzung und Einführung digitaler Lösungen zur Kommunikation, Organisation und Dokumentation im Alltag, beispielsweise durch Kita-Apps für Elternkommunikation und digitales Berichtswesen
    • - Zusammenarbeit mit der Gemeinde
    • - Einbindung der Gemeinde, insbesondere zur Fortführung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Angebots
    • - Sicherstellung notwendiger Kommunikationen (gegenüber Eltern, Gemeinde, Fachberatung, Fachaufsicht etc.)
    • - Erfüllung Berichtspflichten gegenüber der Gemeinde
    • Das Konzept ist auf max. 3 DIN A 4 Seiten darzustellen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB24 Seiten
Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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