Frist abgelaufen

Vergabe der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Köln/Bonn

Die Angebotsfrist ist am 03. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
04.02.2025
Angebotsfrist
Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Steuerung und Durchführung der am Flughafen Köln/Bonn erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG beliehen. Die Auftraggeberin schreibt (i) in ihrer Rolle als Beliehene Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG und in ihrer Rolle als Verpflichtete im Bereich des GAT und im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG sowie die Durchführung von Nebengewerken (Los 1) und (ii) in ihrer Rolle als Verpflichtete Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG und in ihrer Rolle als Beliehene im Rahmen von sogenannten Sonderabrufen Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG (Los 2) aus.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
04.02.25
Fragenfrist
21.02.25
Teilnahmefrist
03.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
frankfurt@antworten.legal
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder ein andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. 2) Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. 3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung. 4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9 II.) und 5.1.9 III.) der Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen der Auftraggeberin). 6) ggf. Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV der vorgesehenen Nachunternehmer. 7) Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV des Bewerbers. Die Auftraggeberin wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.

  • II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Eigenerklärung über den Bestand oder die Bereitschaft zum Abschluss einer verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens - 7.000.000 EUR für Sachschäden, - 7.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), - 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 2.500.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes, - 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen, (nicht nur vom AG überlassene Sachen, sondern z.B. auch Gepäckstücke oder Kleidungsstücke, die im Verantwortungsbereich des AN hinterlegt werden), - 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen elektronischen Geräten, - 50.000.000 EUR für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der "Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F / G)" auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind, - 100.000.000 Euro für KFZ-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug (Haftung auch auf den Vorfeldern, sofern das Fahrzeug auch dort betrieben werden soll).

  • III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den Jahren 2019-2024 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 3,5 Millionen Passagieren (Los 1) pro Jahr verantwortlich gewesen ist bzw. für einen Flughafen mit einer durchschnittlichen Anzahl der pro Jahr beförderten Passagiere von 7 Millionen (Los 2) . Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere (Los 1) bzw. Angabe der Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere (Los 2), - Auftragsvolumen in EUR netto. 2) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation. 3) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters aus den Jahren 2019-2024 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 3,5 Millionen Passagieren (Los 1) pro Jahr verantwortlich gewesen ist bzw. für einen Flughafen mit einer durchschnittlichen Anzahl der pro Jahr beförderten Passagiere von 7 Millionen (Los 2). Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere (Los 1) bzw. Angabe der Größe des Flughafens unter Angabe der durchschnittlich pro Jahr beförderten Passagiere (Los 2), - Auftragsvolumen in EUR netto. Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen bzw. den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige Referenz bzw. persönliche Referenz nicht gewertet. Sofern die persönlichen Referenzen des Projektleiters bzw. des Stellvertreters von der jeweiligen Person im Unternehmen des Bewerbers erbracht wurden, können diese Referenzen sowohl als Unternehmens- als auch persönliche Referenzen eingereicht werden.

  • Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird. Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.

  • IV.) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Sofern mehr als drei geeignete Teilnahmeanträge eingehen, werden die drei bestgeeigneten Bewerber (je Los), welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet: 1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 40 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 1) dieser Bekanntmachung entsprechen: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 10 Punkte, 5 Referenzen = 15 Punkte, 6 Referenzen = 20 Punkte, 7 Referenzen = 25 Punkte, 8 Referenzen = 30 Punkte, 9 Referenzen = 35 Punkte, 10 Referenzen = 40 Punkte. 2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung 20 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 3) dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei können insgesamt maximal 10 Referenzen (z.B. 5 Referenzen PL und 5 Referenzen sPL oder 3 Referenzen PL und 7 Referenzen sPL) wie folgt gewertet werden: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 5 Punkte, 5 Referenzen = 7 Punkte, 6 Referenzen = 10 Punkte, 7 Referenzen = 12 Punkte, 8 Referenzen = 15 Punkte, 9 Referenzen = 17 Punkte, 10 Referenzen = 20 Punkte.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis: Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 50 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) unter Ziffer 8.1 berechnet.

  • Konzept Personaleinsatz und -management: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Personaleinsatz und -management gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

  • Konzept Einstellung und Schulung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Einstellung und Schulung gemäß den Angaben unter Ziffer 8.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

  • Konzept Qualität der Leistungserbringung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept Qualität der Leistungserbringung gemäß den Angaben unter Ziffer 8.4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Projektplan56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
Vertragsentwurf156 KB4 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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